Bahnhofsattentäter von Frankfurt muss dauerhaft in Psychiatrie
Im vergangenen Sommer hatte ein Eritreer eine ihm unbekannte Frau und deren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Junge kam bei der Attacke ums Leben. Nun steht das Urteil fest.
Frankfurt. – Am Freitag fiel am Frankfurter Landgericht das Urteil im Fall einer tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof. Laut dem Urteil muss der Täter dauerhaft in eine Psychiatrie, da er schuldunfähig ist, wie die APA berichtet. Der heute 41-jährige Mann aus Eritrea hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE-Zug gestoßen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten.
Tat als Mord gewertet
Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord. Eine heute 79-jährige Frau, die der Mann ebenfalls gestoßen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Buben traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.
Der Mann, der nun dauerhauft in eine Psychiatrie soll, war anerkannter Flüchtling aus Eritrea und hatte zuvor jahrelang in der Schweiz gelebt. Erst wenige Tage vor der Tat war er nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er dann die Flucht. Passanten verfolgten ihn jedoch und er konnte außerhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Er wurde später in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Gefahr für die Allgemeinheit
Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. „Er hat völlig fremde Menschen attackiert“, sagte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise „völlig unvorhersehbar“. Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos habe zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hieß es.
Nachlesen:
Ein Jahr nach tödlicher Gleisattacke: Prozessauftakt in Frankfurt (19.08.2020)