Dystopische Bilder aus Boston gehen gerade um die Welt. Maura Tracy Healey, die Gouverneurin von Massachusetts unterzeichnet ein Dokument, das es künftig möglich macht, Kinder bis kurz vor der Geburt abzutreiben. Als Healay, selbst eine kinderlose Frau, den letzten Federstrich setzt, applaudieren sichtlich gut gelaunte Frauen, die sich um die Gouverneurin aufgestellt haben. Was hier geschah, ist kein progressiver Meilenstein weiblicher Selbstbestimmung, sondern die Unterzeichnung eines Todesurteils für unzählige Kinder. Die Szene wirkt mindestens absurd, eigentlich diabolisch.
Nach dem Ende von „Roe v. Wade“
Bis 2022 galt in den USA ein seit 1973 geltender Beschluss des Supreme Court, wonach die einzelnen Staaten Abtreibung prinzipiell zugänglich zu machen hatten. Der Supreme Court revidierte 2022 diesen Beschluss, und die Regelung von Abtreibungen liegt seitdem in den Händen der einzelnen Bundesstaaten.
Seitdem haben zahlreiche Staaten, etwa Florida oder Texas, Gesetze zum Schutz Ungeborener eingeführt, etwa die sogenannten „Heartbeat Bills“, wonach nur bis zur 6. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden darf, der Zeitpunkt, ab dem der fetale Herzschlag messbar ist. Ein anderes Gesetzesmodell beachtet die „Viability“, also der Zeitpunkt, ab dem ein Kind außerhalb des Mutterleibs Überlebenschancen hat, das ist mit den aktuellen medizinischen Versorgungsmöglichkeiten etwa die 24. Woche. Andere Staaten, Stand heute sind es 13 an der Zahl, führten ein grundsätzliches Abtreibungsverbot ein. Wieder andere Staaten legalisierten hingegen Abtreibung bis zur Geburt.
Massachusetts ist der jüngste Staat, der für mediale Aufregung sorgte, weil er sich am 11. August als elfter in die Reihe jener Bundesstaaten eingliederte, die Abtreibung bis zur Geburt erlauben. Nun scheint es aber einen Rückschlag zu geben, der weit über den großen Teich hinaus geht: Auch hierzulande empören sich viele Konservative und Rechte: Es werden Fotos von Frühchen geteilt, welche die Unmenschlichkeit dieser Regelung für jeden greifbar macht.
Die Willkür der Fristen
Dabei sind Abtreibungen bis zur Geburt nur folgerichtig. Da ohnehin jede Regelung völlig willkürlich gesetzt ist. Diese Willkür sehen wir weltweit, nicht nur in den US-Staaten:
24 Wochen in den Niederlanden
18 Wochen in Schweden und Dänemark, das erst kürzlich die Frist von 12 auf 16 Wochen erhöht hat, mit dem Argument, dass es für die 12. Woche keine medizinischen Gründe gibt – ohne dabei jedoch einen Grund für die 18. Woche zu nennen.
14 Wochen in Frankreich inklusive „Freiheit auf Abtreibung“ in der Verfassung
12 Wochen in den DACH-Staaten
In Polen nur bei Vergewaltigung, Inzest oder Lebensgefahr der Schwangeren
Allem Anschein nach macht allein die Geburt den Menschen vollwertig. Davor überlassen wir es der Politik, ob sie diesen ganz jungen Menschen irgendwelche Rechte zusprechen oder nicht. Ist ein Kind gewollt, wird es von Anfang an, ja ganz besonders am Anfang, umhegt: kein Rauchen, kein Alkohol, ausreichend Nahrungsergänzungsmittel für eine gute Entwicklung. Stirbt eine Schwangere, ist es besonders tragisch, weil gleich zwei Menschen betroffen sind. In den USA gilt der Mord an einer Schwangeren sogar als Doppelmord, hierzulande je nach Schwangerschaftswoche. Erleidet eine Frau eine Fehlgeburt, hat sie ein sogenanntes Sternenkind, wofür es Bestattungen und in manchen Friedhöfen eigene Bereiche gibt. Ist ein Kind jedoch ungewollt, scheint es jegliche menschliche Eigenschaft und jegliche Rechte zu verlieren: nicht mehr als ein Zellhaufen, mütterliches Gewebe, dessen „parasitäres Leben“ ggf. bis in den neunten Monat beendet werden darf. So sind in Österreich seit Einführung der Fristenregelung 1975 schätzungsweise 1,5 Mio. Kinder aufgrund einer „freien Entscheidung“ gestorben.
Österreichs umstrittene Spätabtreibungsregelung
Doch wo genau außer in der Sauerstoffversorgung liegt der Unterschied zwischen einem Baby einen Tag vor der Geburt und einen Tag nach der Geburt? Dafür müsse wir nicht bis nach Massachusetts schauen: Auch in Österreich existiert über die 12. Woche hinaus die wenig bekannte „eugenische Indikation“. Und der Name ist Programm: Nach dieser Regelung darf ein Fötus, bei dem der bloße Verdacht auf eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt (dazu gehört etwa auch Trisomie 21 oder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte), ebenfalls bis zum Einsetzen der Wehen abgetrieben werden. Doch wo bleibt hier die Empörung? Zuletzt wurde 2012 vom damaligen FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer durch eine parlamentarische Petition die Streichung dieser Regelung aus Gründen der Menschenwürde gefordert – ohne Erfolg.
Man fragt sich, wie Ärzte es mit sich vereinbaren können, einerseits mit der Fetalchirurgie alles denkbar Mögliche zu tun, um ein Kinderleben zu erhalten, und andererseits bei ungewollter Schwangerschaft ein Kinderleben durch Zerstückelung oder eine Spritze ins Herz zu beenden? In jahrzehntelanger Salamitaktik ist es der Linken gelungen, Abtreibung als Gesundheitsleistung zu vermarkten. Lautstark wird die Forderung Abtreibungen auf Krankenschein artikuliert. Das zeigt die verderbliche Agenda dahinter. Eine Schwangerschaft ist nämlich definitiv keine Krankheit. In den meisten Fällen macht eine Abtreibung die Mutter nicht gesund, sondern zur Mutter eines toten Kindes, die nicht selten lebenslang an den physischen und psychischen Folgen dieser Barbarei leidet.
Medizinethik im Wandel
Es spricht Bände, dass Mediziner in Österreich bei ihrer Sponsion nicht mehr den hippokratischen Eid oder auch einen anderen Eid wie das Genfer Gelöbnis leisten müssen, wie es bis in die 1980er-Jahre noch vielerorts üblich war – würde dieser doch z.B. zum Schutz des Lebens, zu dem Gebot, nicht zu schaden, sowie zum Verbot von Beihilfe zur Selbsttötung verpflichten. Alles nicht mehr zeitgemäß? Der „Erfolg“ der Linken, Abtreibungen inzwischen auch in öffentlichen Krankenhäusern durchzuführen, führt nicht selten zu der makabren Situation, dass in einem Raum das Leben eines völlig gesunden Kindes im Mutterleib beendet wird, während im Raum daneben Ärzte verzweifelt um das Leben eines Frühchens kämpfen. Verrückte Welt …
Massachusetts hat vielen vor Augen geführt, wohin der linke Kult des Todes führt, nämlich in die völlige Entmenschlichung. Die makabre Inszenierung mit klatschenden und strahlenden Frauen hat die eiskalte Logik der Abtreibungsbefürworter offenbart. Sie entscheiden darüber, was Leben ist, welches Leben lebenswert ist und welches nicht. Es ist eine völlige Selbsterhöhung – es ist Hybris. Es geht um die totale Kontrolle über das Leben. Das zeigt auch die jüngste Diskussion um die ausbeuterische Leihmutterschaft. Es ist kein Wunder, dass jene Abtreibungsapologeten sich auch in der woken Transgender-Welt wiederfinden. Im Kern geht es um die Ablehnung der Natur, der Transzendenz und von allem, was determiniert ist: Es ist die Auflehnung gegen die natürliche Ordnung.
Wenn das „Zellhaufen“-Argument nicht mehr trägt
Was die Abtreibungsjünger vielleicht noch nicht gemerkt haben, ist, dass sie einen Pyrrhussieg errungen haben. Mit der Legalisierung von Abtreibungen bis zur Geburt fällt nämlich ihr gesamtes Argumentationsgerüst in sich zusammen. Bei einem Kind in der 30. Woche kann man in keiner Weise mehr von einem „Zellhaufen“ sprechen. Zudem haben diese Kinder längst einen Herzschlag, Hirnströme, ein Schmerzempfinden. Alle Argumente, die bisher vorgetragen wurden, sind mit einem Schlag nichts mehr wert. Es geht ihnen also nicht um die Definition von Leben, sondern einzig um das Ausleben einer verantwortungslosen „Freiheit“, wofür sie bereit sind, Kinder zu Opfern – auch die eigenen.
Die Woken wollen keinerlei Verantwortung übernehmen, weder für das eigene Leben, die eigenen Taten, geschweige denn für einen anderen Menschen. Und dafür ist die Abtreibung ein wichtiger Baustein, weil damit gesichert ist, dass sie ihrem promiskuitiven Lebensstil frönen können, ohne ernsthafte Konsequenzen fürchten zu müssen. Dabei hätte die My-Body-My-Choice-Fraktion ohnehin die freie Gewalt über ihren Körper: Sie können frei entscheiden, ob, mit wem und mit wie vielen sie in einen geschlechtlichen Austausch treten wollen. Sobald jedoch ein Kind daraus entsteht – diese Möglichkeit besteht dabei nun mal –, ist es eben nicht mehr nur ihr Körper.
Zwei unvereinbare Vorstellungen vom Leben
All jene, die Massachusetts feiern, haben jedenfalls jegliche Berechtigung verspielt, den moralischen Zeigefinger jemals wieder zu erheben: Es ist eine absolute moralische Bankrotterklärung, die schwächsten Glieder der Gesellschaft für vogelfrei zu erklären und nach Belieben über ihr Leben zu verfügen. Und das ausgerechnet von jenen, die mit Verweis auf moralische Verpflichtungen jeder noch so abstrusen Minderheit Sonderrechte zuteilwerden lassen wollen. Ja, wir führen einen „Kulturkampf im Mutterleib“: Die Kultur des Lebens versus die Kultur des Todes.
Weder die Wissenschaft noch die Medizin geben einem eine klare Antwort darauf, wann Leben beginnt. Nur die Kirche, die den Beginn ab dem Zeitpunkt der Befruchtung sieht, ist hier glasklar. Damit ist aus christlicher Sicht jede Abtreibung undenkbar. Aber auch wenn man kein gläubiger Christ ist, kann man sich dem Grundsatz verschreiben, dass es keinem Menschen zusteht, über Leben und Tod eines anderen zu bestimmen. Aus diesem Grund wurde bei uns einst die Todesstrafe abgeschafft. Und mit diesem Grundsatz sollte sich eigentlich auch jede Diskussion um Abtreibungen und Euthanasie erübrigen. Schützen wir endlich wirklich die Schwächsten unserer Gesellschaft, nämlich die ungeborenen Kinder. Schließen wir dieses Tor in den sicheren Abgrund wieder!





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