Bremer Staatsgerichtshof: Bürgerschaftswahl 2023 wird nicht wiederholt

Nach Beschwerden der AfD hat der Bremer Staatsgerichtshof entschieden, die Wahl nicht wiederholen zu lassen.

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Bremer Staatsgerichtshof: Bürgerschaftswahl 2023 wird nicht wiederholt

Musterstimmzettel für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2023.

© IMAGO / Eckhard Stengel

Bremen. – Der Bremer Staatsgerichtshof hat am Freitag über die Beschwerden von AfD-Mitgliedern gegen die Bürgerschaftswahl im Mai 2023 entschieden, dass die Wahl nicht wiederholt werden muss.

Hintergrund der Beschwerden ist die Nichtzulassung der AfD zur Wahl. Die AfD in Bremen hatte sich im Vorfeld der Wahl intern zerstritten und zwei konkurrierende Wahlvorschläge eingereicht. Da jedoch nur eine Liste pro Partei zugelassen werden kann, wurde die AfD von der Wahl ausgeschlossen. Der AfD-Landesverband sowie einzelne Kandidaten aus Bremen und Bremerhaven legten daraufhin Beschwerde ein und zogen vor Gericht.

Aus der Wahl im Mai 2023 war die SPD als Siegerin hervorgegangen. Sie regiert Bremen weiterhin in einer Koalition mit den Grünen und der Linken.

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