„Peinliche Blamage“: Reaktionen auf vorläufiges Scheitern des Compact-Verbots

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Compact-Magazins vorläufig aufgehoben und damit heftige Kritik an Innenministerin Nancy Faeser ausgelöst. In den Sozialen Medien überschlagen sich die Reaktionen, teilweise wird die Entscheidung als „Blamage“ für Faeser und ihr Ministerium bezeichnet. Auch Rücktrittsforderungen werden laut.

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„Peinliche Blamage“: Reaktionen auf vorläufiges Scheitern des Compact-Verbots

Von vielen Seiten wird nun der Rücktritt Faesers gefordert.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Berlin/Leipzig. – Mitte Juli hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Compact-Magazin und die Conspect Film GmbH verboten. Knapp einen Monat später entschied das Bundesverwaltungsgericht, die Untersagungsverfügung des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen die COMPACT-Magazin GmbH teilweise auszusetzen (FREILICH berichtete). Die Entscheidung betrifft die aufschiebende Wirkung der Klage, die das Unternehmen gegen das Verbot erhoben hat. Demnach hat das Gericht Compact nun die vorläufige Fortführung unter bestimmten Auflagen erlaubt, die Anträge der übrigen Beschwerdeführer aber abgelehnt. In den Sozialen Medien überschlugen sich die Reaktionen auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

„Peinlich und dilettantisch“

So schrieb der Herausgeber des Magazins, Jürgen Elsässer, auf X am Mittwoch selbst: „SIEG!!!!! Das Gericht hat das COMPACT-Verbot im Eilverfahren aufgehoben. Eine Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren fallen, und das werden wir auch gewinnen. Hauptsache dauert mind. zwei Jahre. BIS DAHIN KÖNNEN WIR WEITERMACHEN!“ In einer Videobotschaft sprach Elsässer außerdem vom „größten Triumph in der Nachkriegsgeschichte“ und vom Sieg von David gegen Goliath. Paul Klemm, TV-Chef von Compact, der in der Videobotschaft ebenso zu hören ist, forderte den Rücktritt der Innenministerin, ihre Zeit sei abgelaufen.

In zahlreichen anderen Reaktionen wird Faesers Vorgehen als „peinliche und vorhersehbare Blamage“ sowie als „dilettantisch“ bezeichnet. So schreibt der Jurist Carsten Brennecke auf X: „Peinliche und vorhersehbare Blamage für Innenministerin Nancy Faeser im dilettantisch geführten Verbotsverfahren gegen Compact: Verbot aufgehoben.“ Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei nicht nur „offensichtlich richtig“, so Brennecke, sondern auch von kompetenten Juristen wie seinem Kanzleipartner vorhergesehen und prognostiziert worden. „Ich bin sicherlich kein Freund der Publikation aber es ist in unserem Rechtsstaat richtig und wichtig, dass ein Innenministerium eine in Teilen rechtlich durchaus kritikwürdige Publikation nicht mit dem Knüppel eines Totalverbots über Nacht gänzlich stilllegen kann.“ Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts stellten sich nun „sehr unangenehme Fragen“ an Faeser und ihre Berater. „Entweder ließ sich Frau Faeser in dieser Sache äußerst schlecht beraten oder aber es war so, dass Frau Faeser trotz juristischer Bedenken ihrer Berater das Risiko eines wahrscheinlich rechtswidrigen Vereinsverbots eingegangen ist. Letzteres wäre ein handfester Skandal, da unsere Innenministerin dann persönlich eine ernste Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit wäre“, so der Jurist.

Rücktrittsforderungen werden laut

Auch andere Nutzer sprechen von einer Blamage: „Was für eine Riesen-Blamage für Innenministerin @NancyFaeser: Das Bundesverwaltungsgericht hat ihr Verbot des #Compact-Magazins im Eilverfahren außer Kraft gesetzt. Verfassungsrechtler hatten es schon kommen sehen. FDP-BT-Vize Kubicki meinte, dann sei Faeser rücktrittsreif. Auweia“, schreibt ein Nutzer. Kubicki hatte am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass sich seine Befürchtung zumindest bis zum Ausgang des Hauptsacheverfahrens „leider bestätigt“ habe. Schon vor einem Monat teilte er ebenfalls in Sozialen Medien seine Stellungnahme zum damals bekanntgewordenen Compact-Verbot und erklärte, dass das Vereinsrecht nicht als Hilfskonstrukt zum Verbot von Medien dienen könne. „Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich“, schrieb er damals. Seiner Meinung nach sollte Faeser jetzt „in sich gehen und sich überlegen, ob sie weiter Wahlkampf für die AfD machen will.“ Damit spielt er auf die drei anstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland im September an, für die sich Faeser mit ihrer Niederlage vor Gericht nun als beste Wahlkämpferin der Partei inszeniert habe.

Reaktionen auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kamen auch von der AfD. So spricht der thüringische AfD-Chef Björn Höcke von einer „politischen Katastrophe“ für Faeser: „Wenn ihre Maßnahmen vom Gericht als Verfassungsbruch eingestuft werden, dürfte die Antifa-Ministerin nicht mehr zu halten sein!“, schreibt er auf X. Die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel meldete sich in den Sozialen Medien ebenfalls zu Wort. „Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Lanze für die Pressefreiheit gebrochen und der Bundesinnenministerin eine gewaltige Ohrfeige verpasst. Der Rücktritt von Nancy Faeser ist jetzt überfällig. Für ihren dreisten Angriff auf die Pressefreiheit muss Nancy Faeser ihren Hut nehmen oder entlassen werden. Wer derart bedenkenlos ein fundamentales Grundrecht auszuhebeln versucht, ist als ‚Verfassungsministerin‘ nicht tragbar.“ Die Rücktrittsforderung wird von vielen Nutzern geteilt. So auch vom bekannten Blogger Neverforgetniki. Ein anderer Nutzer, der ebenfalls den Rücktritt Faesers fordert, befürchtet gleichzeitig, dass es nicht dazu kommen wird: „Zeit für einen Rücktritt! Aber diese Politikerin wird niemals zurücktreten. Wenn wir einen starken Bundeskanzler hätten, dem die Verfassung und die Grundrechte wichtig sind, würde er sie entlassen.“

Rechtsanwalt dämpft Freude

Im Telegramkanal der Freien Sachsen hat sich auch Rechtsanwalt Martin Kohlmann mit einer kurzen Einschätzung zum vorläufig gekippten Compact-Verbot zu Wort gemeldet und warnt vor allzu großer Euphorie. Denn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei nur ein Teilerfolg. Zudem bleibe ein Großteil des Verbots bestehen. Die gesamte Technik, die man braucht, um eine Zeitschrift zu produzieren, sowie das Mobiliar, das bei den Razzien so öffentlichkeitswirksam aus den Objekten getragen wurde, bleiben vorerst weg. Unklar sei auch, was mit all den Strafanzeigen geschehe, die Leute bekommen hätten, weil sie das Compact-C an ihrer Kleidung getragen hatten. Dennoch lohne es sich, jetzt dagegen vorzugehen, denn die Chancen stünden gut, dass sie fallen gelassen würden, so Kohlmann. Wenn Scholz sein Gesicht noch wahren wolle, müsse er die Innenministerin jetzt entlassen, so der Jurist abschließend.

„Hätte dem BMI nicht passieren dürfen“

Kritik nach dem vorläufigen Scheitern des Innenministeriums in Bezug auf das Compact-Verbot kommt aber nicht nur aus dem rechten Vorfeld oder von der AfD, sondern auch von der CSU im Bundestag. So erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Alexander Hoffmann, die Eilentscheidung gegen das Verbot werfe ein verheerendes Licht auf deren Sachkompetenz. „Dieser Etappensieg für ein rechtsextremistisches Magazin zeige, dass die Innenministerin mit ihrem übereilten Vorgehen dem Schutz der Demokratie einen Bärendienst erwiesen habe“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, sagte dem Spiegel: „Die Ministerin hätte den alten Grundsatz beherzigen sollen, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht“.

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle nannte die Gerichtsentscheidung „peinlich für das Bundesinnenministerium“. Das Magazin Compact könne sich nun als Opfer darstellen, sagte Kuhle dem Spiegel. „Auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht, so genügte die Begründung des Verbots den Richtern offenbar nicht“, so der Innenpolitiker weiter. „Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen.“

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