Sachsen: Regierung gibt im Wahljahr über 170.000 Euro für Social-Media-Werbung aus

Die sächsische Staatsregierung steht in der Kritik, nachdem eine Anfrage ergeben hat, dass erhebliche Summen für Online-Werbung ausgegeben werden. Die AfD spricht von einem unfairen Vorteil im politischen Wettbewerb.

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Sachsen: Regierung gibt im Wahljahr über 170.000 Euro für Social-Media-Werbung aus

Im Zentrum der Kritik steht die Staatskanzlei von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).

© IMAGO / Uwe Meinhold

Dresden. – Im Wahljahr 2024 hat die sächsische Staatsregierung erhebliche Summen für Werbemaßnahmen ausgegeben, was nun auf scharfe Kritik der AfD-Fraktion im Landtag stößt. Eine Kleine Anfrage des wirtschaftspolitischen Sprechers der Fraktion, Frank Peschel, brachte die Ausgaben ans Licht und wirft Fragen nach der Verwendung öffentlicher Gelder auf.

Staatskanzlei im Zentrum der Kritik

Im Zentrum der Kritik steht die Staatskanzlei von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), die rund 38.000 Euro für Werbemaßnahmen auf Plattformen wie YouTube und Instagram ausgegeben hat. Ein Teil dieser Mittel wurde für die Produktion und Bewerbung der Sendung „Michael Kretschmer-DIREKT“ verwendet, die auf dem offiziellen YouTube-Kanal des Freistaates Sachsen ausgestrahlt wird. Die Abrufzahlen bewegen sich im oberen vier- bis unteren fünfstelligen Bereich.

Mehr als 134.000 Euro gab das von Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) geführte Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft für Werbung auf Social-Media-Plattformen und anderen Online-Portalen aus. Kritiker werfen bei diesen Investitionen die Frage auf, ob hier öffentliche Gelder eingesetzt werden, um die Minister und den Ministerpräsidenten im Wahlkampf positiv darzustellen.

Kritik von der Opposition

Frank Peschel kritisierte diese Ausgaben scharf und bezeichnete sie als problematisch, zumal andere Parteien und Landtagsfraktionen nicht über ähnliche Budgets verfügten. Er sieht darin eine Verletzung der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und verweist auf Artikel 40 der Sächsischen Verfassung, der diese garantiert.

Neben den Online-Werbekampagnen investierte die Regierung auch in Printanzeigen in Fachzeitschriften und Zeitungen sowie in Werbespots in regionalen Radiosendern, um eine möglichst große Reichweite zu erzielen. Die Auswahl der Medien erfolgte weitgehend ohne Ausschreibung; häufig wurden Rabatte ausgehandelt, um Kosten zu sparen. Die Regierung begründete die Geheimhaltung der Rabatte mit dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der beteiligten Unternehmen.

Aber: Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der Strategie der Staatsregierung, ihre Botschaften sowohl regional als auch überregional wirksam zu verbreiten. Die Frage nach der politischen Neutralität und Angemessenheit dieser Ausgaben bleibt jedoch bestehen. Die Veröffentlichung der Zahlen könnte im Wahljahr eine heftige Debatte über die Verwendung öffentlicher Gelder auslösen. Kritiker werfen der Regierung vor, ihre Macht zu missbrauchen, um ihre Position im Wahlkampf zu stärken. Die Landesregierung hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

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