Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare

Papst Franziskus hat den Weg für die Segnung homosexueller Paare geebnet. Gleichzeitig betont er die Ablehnung gleichgeschlechtlicher Ehen.

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Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare
© IMAGO / ZUMA Wire

Vatikan/London. – Homosexuelle Paare können künftig auch in der katholischen Kirche gesegnet werden, wie der ORF berichtet. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung in mehreren Sprachen, die die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, trägt und von Papst Franziskus ausdrücklich gebilligt wurde. Aus der Erklärung geht hervor, dass katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel „Fiducia supplicans“ wird betont, dass eine Verwechslung mit einer Trauung ausgeschlossen werden müsse. Auch dürfe ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes spenden.

Verständnis „erweitert und angereichert“

Wörtlich heißt es in dem Schreiben, dass „die Möglichkeit der Segnung von Paaren in irregulären Situationen und von gleichgeschlechtlichen Paaren“ in ihrer Form „von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden darf, um keine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen hervorzurufen“. Im Text der Behörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis dessen, was ein Segen ist, im Licht der pastoralen Ideale von Papst Franziskus „erweitert und angereichert“ habe.

Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, „Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren, also eine nach katholischem Kirchenrecht ungültige Ehe gültig machen, oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern“.

Verwechslung mit kirchlicher Trauung müssen vermieden werden

Ausdrücklich wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Erklärung der Glaubensbehörde vom 22. Februar 2021, die Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare noch grundsätzlich ausschloss, nun weiterentwickelt werde. Damals hatte die vatikanische Glaubensbehörde mitgeteilt, dass Segnungen homosexueller Paare in der katholischen Kirche nicht möglich seien. Nach geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien jedoch „in sich nicht in Ordnung“. Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden könne.

Zugleich wird in dem Dokument betont, dass katholische Geistliche, die solche Segnungen vornehmen dürfen, jede Verwechslung mit einer kirchlichen Trauung vermeiden müssen. Die katholische Lehre, dass sexuelle Vereinigung nur in der Ehe zwischen Mann und Frau erlaubt ist, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, da eine solche liturgische Segnung voraussetzen würde, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.

Nicht die gleichen moralischen Voraussetzungen

Für den Empfang eines Segens außerhalb eines Gottesdienstes seien jedoch nicht die gleichen moralischen Voraussetzungen zu fordern wie für den Empfang eines Sakramentes. Wer um einen Segen bittet, „zeigt, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf“. Weiter heißt es in dem Text, dass Menschen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, darum bitten können, dass „alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist“, durch die Gegenwart des Heiligen Geistes gefördert wird.

Das Dokument empfiehlt, solche Segnungen nicht zu formalisieren, sondern sie der praktischen Unterscheidung in den jeweiligen Situationen zu überlassen. In einem solchen Segensgebet könnte ein Seelsorger all das erwähnen, was in einer Beziehung gut und legitim ist, wie Frieden, Gesundheit, Geduld und gegenseitige Hilfe.

Segnung gleichgeschlechtlicher Paare auch in Großbritannien

Erst kürzlich hat es auch in der Geschichte der Kirche von England eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare gegeben. Unter anderem erhielten Reverend Catherine Bond und Reverend Jane Pearce im Rahmen eines Gottesdienstes im ostenglischen Felixstowe den Segen für ihre „Liebe und Freundschaft“ sowie ihre gegenseitigen Verpflichtungen, wie die britische Nachrichtenagentur PA berichtete. Das zuständige Gremium, das so genannte House of Bishops, hatte eine solche Segnung in eigenen Gottesdiensten erst vor wenigen Tagen erlaubt. Auch wenn es sich bei den Gottesdiensten nicht um offizielle Trauungen handelt: Ringe, Konfetti und der Segen des Pfarrers sind nun erlaubt, wie die BBC berichtet.

Die Grundsatzentscheidung, gleichgeschlechtliche Paare zu segnen und für ihre Beziehung zu beten, war bereits im Februar gefallen. Mit einer Stimme Mehrheit wurde damals ein entsprechender Antrag von der Generalsynode, dem Kirchenparlament, angenommen. Vorausgegangen waren lange Debatten. Kritikern geht der Beschluss nicht weit genug, sie fordern, auch gleichgeschlechtliche Paare zu kirchlichen Trauungen zuzulassen. Anderen gehen schon die Segnungen zu weit.

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