50.000 für Online-Petition: Baldige Anhörung zu „Erklärung 2018“ gefordert

Mittlerweile haben über 50.000 Menschen die Online-Petition zur „Gemeinsamen Erklärung 2018“ unterzeichnet. Damit ist die formelle Hürde für eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags geschafft. Die Initiatoren betonten indes die Dringlichkeit ihres Anliegens.
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50.000 für Online-Petition: Baldige Anhörung zu „Erklärung 2018“ gefordert

Symbolbild: Nick Youngson via Blue Diamond Gallery [CC BY-SA 3.0]

Mittlerweile haben über 50.000 Menschen die Online-Petition zur „Gemeinsamen Erklärung 2018“ unterzeichnet. Damit ist die formelle Hürde für eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags geschafft. Die Initiatoren betonten indes die Dringlichkeit ihres Anliegens.

Dies verlautbarte die Initiatorin Vera Lengsfeld auf ihrem Blog. Die ehemalige Grünen- und CDU-Politikerin und Bürgerrechtlerin ist maßgeblich treibende Figur für den Erfolg der „Erklärung 2018“. Diese fordert von der Politik eine Rückkehr zu einer „rechtsstaatliche[n] Ordnung an den Grenzen unseres Landes“. Lengsfeld monierte im Interview mit der Tagesstimme im März außerdem eine fehlende „intellektuelle Debatte zum Thema Einwanderung“.

Breite Unterstützung für „Erklärung 2018“

Die Erklärung wurde ursprünglich von der symbolischen Zahl von 2018 Wissenschaftlern, Journalisten, Publizisten und Künstlern unterschrieben. Anschließend folgte die Freigabe zur freien Unterstützung. Die eigentliche Erklärung erfreute sich großer Beliebtheit, zur Übergabe an den Petitionsausschuss des Bundestags kam es nach über 165.000 Erklärungen bereits Mitte Mai. Laut Lengsfeld versicherte dessen Vorsitzender damals eine Anhörung, sobald 50.000 der Unterzeichner ihre Unterschrift gegenüber dem Bundestag bestätigen.

Bei 50.000 Rechtsanspruch auf Anhörung

Damit verwies der Kopf des Petitionsausschusses auf die Möglichkeit der Online-Petition beim Bundestag. Seit 2005 können Bürger auf der Seite des Bundestags eine Online-Petition starten und unterstützen, wobei zwischen Einzelpetitionen und öffentlichen Petitionen unterschieden wird. Sobald sich innerhalb kurzer Zeit 50.000 Unterstützer finden, ergibt sich ein Rechtsanspruch auf eine Anhörung in der Ausschusssitzung.

Bei einer öffentlichen Petition muss dies binnen der ersten vier Wochen geschehen. Würde die Schwelle erst zu einem späteren Zeitpunkt überschritten – der Text ist sechs Wochen lang einsehbar – entfiele die Automatik, gäbe den Petenten aber dennoch ein starkes Mandat, eine Anhörung zu erhalten. Die „Erklärung 2018“ übersprang die Hürde aber nun problemlos innerhalb der vier Wochen. Die Wirksamkeit der Petitionsmöglichkeit ist jedoch umstritten, erst ein einziges Mal führte eine Online-Petition tatsächlich zu einer Gesetzesänderung.

„Fall Susanna“ treibt Unterschriften in die Höhe

Einen rasanten Anstieg an Unterzeichnern erfuhr diese Online-Petition dabei in den jüngsten Tagen. Die Petenten führen dies auch auf die Umstände rund um den brutalen Mord an der 14-jährigen Susanna F. aus Mainz zurück. Da dieser mutmaßlich durch einen polizeibekannten und abgelehnten Asylbewerber begangen wurde, sehen die Initiatoren in diesem Fall „alle Probleme der desaströsen ‚Flüchtlingspolitik'“ vereint.

Lengsfeld & Co. betonen Dringlichkeit

Dieses Argument nützen Lengsfeld & Co. nun auch um die „Dringlichkeit“ ihres Anliegens zu betonen. Sie fordern die „unverzügliche öffentliche Anhörung“ in einer Sondersitzung des Petitionsausschusses noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Man bräuchte dringend eine Diskussion, welche und wie viele Einwanderer das Land wolle und verkraften könne. Man könne damit „nicht warten, bis die nächsten Marias, Mias oder Susannas am Wegesrand verscharrt“ aufgefunden würden.

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