800 Euro Strafe wegen „Volksverhetzung“: Mann verglich Grüne mit Nazis

Ein 42-jähriger Mann ist in Erkelenz wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Grund waren Beiträge in Sozialen Netzwerken, in denen er das Handeln der Grünen mit dem Nationalsozialismus verglich.

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800 Euro Strafe wegen „Volksverhetzung“: Mann verglich Grüne mit Nazis

Der Verurteilte hatte im vergangenen Jahr auf Facebook mehrere Beiträge geteilt, die sich gegen die Grünen richteten.

© IMAGO / Zoonar

Erkelenz. – Das Amtsgericht Erkelenz hat am Donnerstag einen 42-jährigen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt. Darüber berichtete der WDR. Der Angeklagte hatte auf seinem Facebook-Account Beiträge veröffentlicht, in denen er das Handeln der Grünen mit dem Nationalsozialismus verglich. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Äußerungen als „reine Diffamierung“ und betonte, dass der Beitrag zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufe.

Die beanstandeten Beiträge wurden am 27. Juni 2023 gegen 5:18 Uhr veröffentlicht. Einer der Beiträge zeigte einen Aufkleber mit grünem Reichsadler und der Aufschrift: „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün“. Ein weiteres Posting lautete: „Grünes Reich, sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Die Anklage warf dem Mann vor, den Völkermord der Nationalsozialisten verharmlost zu haben.

Beiträge sind laut Richter Volksverhetzung

Der Angeklagte gab während des Prozesses an, sich nicht an die Beiträge erinnern zu können und behauptete, sein Account sei bereits mehrfach gehackt worden. Außerdem gab er an, unter chronischen Schmerzen zu leiden und regelmäßig starke Schmerzmittel einzunehmen. Ein psychologischer Gutachter bestätigte die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten, der an einer Aufmerksamkeits- und Persönlichkeitsstörung leide. Zudem lebe der Mann bei seiner Mutter, habe keine Berufsausbildung und sei wegen gesundheitlicher Probleme nicht arbeitsfähig.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro, da der Angeklagte keine nachhaltige Gesinnung zeige, nicht vorbestraft sei und während des Prozesses aufrichtige Reue gezeigt habe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Letztlich folgte das Gericht jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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