Augsburger Gericht stoppt 24-Meter-Minarett in Memmingen

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat den Bau eines 24 Meter hohen Minaretts in Memmingen abgelehnt. Die Türkisch-Islamische Gemeinde prüft nun weitere rechtliche Schritte.

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Augsburger Gericht stoppt 24-Meter-Minarett in Memmingen

Minarett (Symbolfoto).

© IMAGO / Ulrich Roth

Augsburg. – Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass der Bau eines 24 Meter hohen Minaretts in Memmingen nicht genehmigungsfähig ist. Das berichtet der BR. Das Gericht bestätigte damit die Ablehnung des Bauantrags durch die Stadt Memmingen und begründete, warum das geplante Minarett nicht den Bauvorschriften der Stadt entspricht.

Die Türkisch-Islamische Gemeinde Memmingen e.V. hatte die Genehmigung für den Bau eines Minaretts an ihrer Moschee in der Schlachthofstraße beantragt. Geplant war ein 24 Meter hoher Turm. Die Stadt Memmingen lehnte den Antrag jedoch ab, woraufhin die Gemeinde Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg erhob.

Das Gericht stellte fest, dass das geplante Minarett die bestehende städtebauliche Struktur erheblich verändern würde. Insbesondere würde der hohe Turm alle umliegenden Gebäude überragen und einen neuen Maßstab für die Bauhöhe in dem Gebiet setzen. Dies könne weitere Bauvorhaben nach sich ziehen und müsse daher in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.

Entscheidung des Stadtrats und Reaktionen der Öffentlichkeit

Die Entscheidung des Memminger Stadtrates, den Bauantrag mit dem knappen Ergebnis von 20 zu 20 Stimmen abzulehnen, war das Ergebnis einer hitzigen Debatte. Im vollbesetzten Sitzungssaal, in dem auch zahlreiche Zuschauer Platz genommen hatten, kam es zu lautstarken Reaktionen, hauptsächlich bei islamkritischen Äußerungen.

CSU-Stadtrat Horst Holas sagte, das Minarett habe in der Bevölkerung „große Unruhe und Besorgnis“ ausgelöst, die Entscheidung des Stadtrats spiegele „die Stimmung der Bürger wider“. Dagegen betonte Matthias Ressler von der SPD, dass die Entscheidung nicht vom religiösen Hintergrund des Antragstellers beeinflusst werden dürfe.

Vor der Entscheidung über den Bauantrag diskutierte der Gemeinderat auch über einen Bebauungsplan, der für Neubauten in dem Gebiet eine maximale Höhe von 16 Metern vorsieht. Der Antrag auf Aufstellung dieses Bebauungsplans wurde jedoch mit 29 zu 11 Stimmen abgelehnt. Damit gab es keinen Spielraum mehr für das geplante Minarett, dessen Höhe die vorgegebenen Grenzen überschritt.

Zukunft der Moschee und mögliche weitere Schritte

Bürgermeister Jan Rothenbacher bezeichnete das Thema als „gesellschaftspolitisch kontrovers“ und stellte klar, dass die Entscheidung den Vorgaben des Bauplanungsrechts entspreche. Muhammet Kul, Vorsitzender der Türkisch-Islamischen Gemeinde, zeigte sich enttäuscht, hatte aber mit der Ablehnung gerechnet. Das Minarett sei für die Gemeinde lediglich ein Teil der Moschee und kein politisches Symbol. Die Gemeinde werde nun über mögliche weitere Schritte beraten.

Für den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid zeigt das Urteil, dass die „AfD wirkt". Schmid begrüßte die Entscheidung und verwies darauf, dass die Stimmen der AfD-Stadträte Christoph Maier und Genovefa Kühn ausschlaggebend für die Ablehnung des Minarettantrags gewesen seien. „ Die Brandmauer ist eben auf kommunaler Ebene gottlob meist nicht vorhanden. Ein guter Tag für unsere christlich geprägte Heimat!“, so Schmid gegenüber FREILICH.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann noch Berufung beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Damit hat die Türkisch-Islamische Gemeinde die Möglichkeit, das Urteil zu überprüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

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