Belästigung: Erneut Zweifel an Maurer-Vorwürfen gegen Bierladenbesitzer
Knapp zwei Monate vor der Neuverhandlung spricht das Monatsmagazin alles roger? von einer „bemerkenswerten Wende im Fall Maurer“. Demnach soll sie angeblich „den Falschen“ beschuldigt haben.
Wien. – Es war ein Fall, der zu bundesweiten Diskussionen führte: Ein Mann schrieb der ehemaligen Grünen-Abgeordneten Sigrid „Sigi“ Maurer belästigende Nachrichten. Daraufhin bezichtigte sie – unter voller Nennung seines Namens – den Besitzer eines Craft-Beer-Ladens im 8. Wiener Gemeindebezirk, der Verfasser der anzüglichen Texte zu sein. Dieser zeigte Maurer deshalb wegen übler Nachrede und Kreditschädigung an – es kam zum Prozess.
Verurteilung wegen übler Nachrede – dann Neuverhandlung
In diesem kam es im Oktober 2018 zu einer erstinstanzlichen Verurteilung Maurers zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede – Die Tagesstimme berichtete. Die Grünen-Politikerin hätte mangels Einholens einer Stellungnahme gegen ihre journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, die Urheberschaft sei nicht zweifelsfrei geklärt, so der Richterspruch damals. Den Vorwurf der Kreditschädigung tat hingegen bereits die Erstinstanz ab.
Zahlreiche Personen, vor allem aus dem linken Spektrum, solidarisierten sich in der Folge mit Maurer, diese focht die Entscheidung an. Das Berufungsgericht entschied dann tatsächlich, dass der Umstand neu verhandelt werden muss. Und nun will alles roger? einer Aussendung zufolge am Freitag darüber berichten, dass sie die ganze Zeit den Falschen beschuldigt habe.
Gerichtsschreiben soll Ladenbesitzer entlasten
Das Magazin beruft sich dabei auf angebliche Informationen aus dem Gerichtsakt. Aus einem Schreiben der Sprecherin des Landesgerichts Wien ergebe sich, dass gar nicht der bezichtigte Albert L., sondern der Vorbesitzer seines Ladens für die Nachrichten verantwortlich sei. Dieser habe sogar auf Facebook gestanden, der Verfasser der schäbigen Nachrichten zu sein. Diese Informationen sprächen gegen eine Urheberschaft des Klägers, machten diese jedenfalls „nicht erweislich“.
Mehrere FPÖ-Politiker, darunter der Wiener Landtagsabgeordnete Leo Kohlbauer und der Tiroler Landesparteiobmann Markus Abwerzger teilten die Aussendung auf Twitter. Denn der Fall ist längst auch ein Politikum: Hier eine Grünen-Politikerin, dort ein als FPÖ-nah geltender Kleinunternehmer, dessen Laden sich im Haus einer Burschenschaft befindet. Der Mann beteuert seine Unschuld und sieht seinen Ruf beschädigt.
Maurer dementiert: „Alte Erklärung, ist hinfällig“
Nur wenige Stunden nach der Ankündigung über der angeblichen neuen Indizien, dementierte die betroffene Politikerin deren Wahrheitsgehalt. Auf die Frage eines Twitter-Nutzers, was an diesen Informationen dran wäre, bekräftigte sie nämlich: „Natürlich nix“. Vielmehr handle es sich um eine alte Erklärung des Urteils der Erstinstanz. Durch dessen Aufhebung sei diese ebenfalls „hinfällig“.
Mit der Prüfung allfälliger gerichtlicher Schritte – wie etwa einer einstweiligen Verfügung – möchte sie allerdings zunächst den Wortlaut des Artikels abwarten. Nach derzeitigem Wissensstand bewege sich alles roger? jedenfalls noch innerhalb des Rahmens der Pressefreiheit, da die Formulierungen „brav im Konjunktiv“ gehalten seien.
natürlich nix. das ist eine alte Erklärung des erstinstanzlichen Gerichtsurteils, das ja aufgehoben wurde – womit auch die Erklärung hinfällig ist.
— Sigi Maurer (@sigi_maurer) 24. Juli 2019
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