Bundesanwalt: ICE-Attentäter hatte „radikal-islamische Gesinnung“

Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen palästinensischen Asylwerber, der am 6. November 2021 in einem ICE auf Fahrgäste eingestochen hatte.
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Bundesanwalt: ICE-Attentäter hatte „radikal-islamische Gesinnung“

Symbolbild: Christoph Scholz via Flickr [CC BY-SA 2.0] (Bild zugeschnitten)

Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen palästinensischen Asylwerber, der am 6. November 2021 in einem ICE auf Fahrgäste eingestochen hatte.

Karlsruhe. – Der Messerangriff durch einen Asylwerber in einem ICE zwischen Nürnberg und Regensburg war laut Bundesanwaltschaft islamisch motiviert. Zudem stellte sich nun heraus, dass es sich bei dem mutmaßlichen Täter nicht um einen Syrer, sondern um einen Palästinenser handelt.

Palästinenser wollte wahllos „Ungläubige“ töten

Abdalrahman A. weise eine „radikal-islamische Gesinnung“ auf, teilte die Bundesanwaltschaft in einer Aussendung mit. Spätestens im September 2021 habe er den Entschluss gesfasst, einen Beitrag zum weltweiten Jihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten. Dazu stach er verschiedenen Passagieren im Zug mehrfach in Hals, Kopf und Brust. Zwei Opfer erlitten dabei potenziell lebensgefährliche Verletzungen.

Zunächst hatte es noch geheißen, es gebe keine Hinweise auf ein islamistisches Motiv und Abdalrahman A. sei psychisch krank. Der Asylwerber kam daraufhin auch in kein Gefängnis, sondern in ein Krankenhaus. Dort habe er nach Angaben der Bundesanwaltschaft einem Pfleger aus radikal-islamischen Motiven ins Gesicht geschlagen und in weiterer Folge auch randaliert.

Mehrere Anklagepunkte

„Nach den Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sowie weiterer Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Abdalrahman A. nicht an einer psychischen Erkrankung leidet“, heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Derm 27-Jährigen wird versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

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