Bundestag lehnt „doppelte Widerspruchslösung“ für Organspenden ab

In Österreich ist sie bereits der Fall – die Widerspruchslösung für Organspenden. Auch Deutschland solle den Ansatz laut Gesundheitsminister Spahn (CDU) verfolgen. Nun lehnte der Bundestag den Vorschlag ab. 
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Bundestag lehnt „doppelte Widerspruchslösung“ für Organspenden ab

Bild (Gesundheitsminister Spahn, CDU): Olaf Kosinsky [CC BY-SA 3.0 DE] (Bild zugeschnitten)

In Österreich ist sie bereits der Fall – die Widerspruchslösung für Organspenden. Auch Deutschland solle den Ansatz laut Gesundheitsminister Spahn (CDU) verfolgen. Nun lehnte der Bundestag den Vorschlag ab. 

Berlin. – Wer in Deutschland Organe spenden will, muss dafür auch in Zukunft seine ausdrückliche Zustimmung in Form eines Spenderausweises erteilen. Der amtierende Gesundheitsminister Spahn sprach sich zuvor für die „doppelte Widerspruchslösung“ aus.

Wie unter anderem die „Welt“ berichtet, wurde der Vorschlag am Donnerstag vom Bundestag abgelehnt. Während 292 Parlamentsmitglieder für den Entwurf stimmten, votierten 379 dagegen. Drei enthielten sich bei der Wahl. Trotzdem gibt es einige Änderungen, es wurde für eine Reform gestimmt. Der Entwurf stammt laut dem „ZDF“ von mehreren Abgeordneten um die Grünen-Chefin Baerbock. 

Onlineregister für Organspender

Künftig wird es ein Online-Register geben, in welchem jeder bundesdeutsche Bürger eintragen kann, ob er potenzieller Organspender sein möchte oder nicht. 

Man könne sich beispielsweise beim Besuch von Ämtern direkt eintragen. Weiter wurde beschlossen, dass man spätestens alle zehn Jahre „direkt auf das Thema angesprochen“ werden solle. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn man seinen neu ausgestellten Personalausweis abholt, beim Amt soll in Zukunft außerdem zusätzliches Informationsmaterial ausgelegt werden. Auch Hausärzte sollen Patienten nun maximal alle zwei Jahre „ergebnisoffen“ auf die Möglichkeit der Organspende hinweisen. 

Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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