Corona-Impfpflicht: Soldat verweigerte Impf-Befehl und muss ins Gefängnis
Ende 2021 hatte ein damals noch aktiver Bundeswehrsoldat den Befehl, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, aus gesundheitlichen Gründen verweigert. Er wurde vom Amtsgericht wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt und befindet sich nun in Haft.
Leer. – Das Amtsgericht Leer hat einen Bundeswehrsoldaten wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt. Dies geht aus Dokumenten hervor, die FREILICH exklusiv vorliegen. Es geht um den Hauptgefreiten Jan R., der sich weigerte, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Der Verstoß begann am 25. November 2021, als er und seine Kameraden den Befehl erhielten, sich impfen zu lassen. Dieser Befehl beruhte auf einer von der damaligen CDU-Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eingeführten Impfpflicht gegen Corona für alle aktiven Soldaten, die Ende Mai dieses Jahres aber wieder wegfiel.
Betroffener hatte gesundheitliche Bedenken
Nachdem Jan R. den Befehl erhalten hatte, suchte er das Gespräch mit seinem Vorgesetzten, Oberstabsfeldwebel T., und kündigte an, sich rechtlichen Beistand beim Deutschen Bundeswehrverband zu holen. Dessen ungeachtet sei der Impfbefehl am nächsten Tag von Hauptbootsmann L. und später am Nachmittag von Oberstabsfeldwebel D. wiederholt worden. Auch eine erneute Aufforderung zur Impfung durch einen Major am nächsten Tag ignorierte Jan R.
Vor Gericht begründete Jan R. seine Weigerung mit gesundheitlichen Bedenken, die aus einer früheren Grippeschutzimpfung resultierten. Nach dieser Impfung habe er unter Atemnot und eingeschränkter Lungenfunktion gelitten. Weder seine Vorgesetzten noch der behandelnde Truppenarzt hätten seine Bedenken ernst genommen und weitere Untersuchungen durchgeführt.
Unehrenhafte Entlassung aus der Truppe
Im März 2022 wurde Jan R. vom Dienst suspendiert und schließlich im März 2023 unehrenhaft aus den Streitkräften entlassen. Es folgte eine Anklage wegen Gehorsamsverweigerung, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Das Gericht befand ihn für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro. Diese wurde später auf 15 Euro pro Tag reduziert, da Jan R. derzeit Bürgergeld bezieht. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass Jan R. bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und vor Gericht vollständig und wahrheitsgemäß ausgesagt hatte.
Am 19. Juni 2024 erhielt Jan R. eine Ladung zum Haftantritt, laut der er eine Haftstrafe von 40 Tagen antreten muss, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen insgesamt 1.346,50 Euro bezahlt – das tat der Ex-Soldat nicht und trat stattdessen am Freitag, dem 12. Juli 2024, die Haft an.
Der Deutsche Bundeswehrverband, bei dem Jan R. Rechtsbeistand gesucht hatte, lehnte eine Unterstützung wegen „Aussichtslosigkeit“ ab. Das Gericht folgte den Argumenten des Truppenarztes und der Vorgesetzten und wies die Berufung von Jan R. zurück.