Debanking: Gericht weist Sellners Klage wegen Kontokündigung ab

Nachdem Martin Sellner zuletzt erneut mehrere Konten gekündigt worden waren, ging er gegen eine der Kündigungen juristisch vor. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.

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Debanking: Gericht weist Sellners Klage wegen Kontokündigung ab

Sellner will im Hauptverfahren weiter gegen die Kontokündigung vorgehen.

© IMAGO / Dreamstime

Wien. – Ende Juli gab der Österreicher Martin Sellner bekannt, dass ihm erneut mehrere Bankkonten gekündigt wurden, darunter auch eines bei der Erste Bank. Gleichzeitig kündigte er an, sich rechtlich dagegen zur Wehr setzen zu wollen (FREILICH berichtete). „Eine Klage gegen die Kündigung des Erste Bank Kontos wird vorbereitet“, erklärte er damals auf X. Mitte August teilte er dann mit, dass die Klage gegen die Erste Bank in die erste Runde gehe. „Es wird ein entscheidender Tag, nicht nur für mich, sondern für alle Opfer des 'Debanking'“, so Sellner. Nun hat das Gericht entschieden.

Klage abgewiesen

Wie Sellner über seine Kanäle mitteilte, wurde seine Klage abgewiesen. „Offenbar ist das Gericht nicht der Ansicht, dass man nach 85 Kündigungen/Verweigerungen ein Recht auf ein Konto hat“, so Sellner, der darauf hinweist, dass ihm auch sein Basiskonto bei der Volksbank gekündigt wurde, über das er Miete, Strom etc. bezahlt. Letzte Woche wurde ihm außerdem sein Spendenkonto bei der Olkybank gekündigt. „Ich bin mal wieder zurück auf Null was Konten betrifft.“ Er kündigte aber an, dran bleiben zu wollen. „Ich bleibe dran und werde wohl im Hauptsacheverfahren gegen die Bank weiterprozessieren. Danke an alle, die hinter mir stehen.“

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