Deutsche Bahn muss dritte Geschlechtsoption anbieten

Die Beschränkung auf die Auswahloption „Mann“ und „Frau“ beim Kauf einer Bahncard verstoße nach Ansicht eines Gerichts gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Deswegen muss die Bahn künftig dritte Geschlechtsoptionen in ihren Formularen anbieten.
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Deutsche Bahn muss dritte Geschlechtsoption anbieten

Symbolbild: ICE-Zug der Deutschen Bahn/ Bild: Sebastian Kasten, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Die Beschränkung auf die Auswahloption „Mann“ und „Frau“ beim Kauf einer Bahncard verstoße nach Ansicht eines Gerichts gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Deswegen muss die Bahn künftig dritte Geschlechtsoptionen in ihren Formularen anbieten.

Frankfurt/Main. – Künftig muss die Deutsche Bahn Kunden beim Fahrtkartenkauf eine dritte Geschlechtsoption anbieten. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden. Nach Ansicht des Gerichts dürfe das Unternehmen nicht verlangen, das Personen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, sich für eines der Geschlechter zu entscheiden.

Klage gegen Deutsche Bahn

Grund für die Entscheidung war die Klage einer sich selbst als „nicht-binär“ bezeichnenden Frau, die sich durch das Formular beim Kauf einer Bahncard diskriminiert fühlte. Sie klagte daher auf Unterlassung und Entschädigung gegen die Deutsche Bahn. Zunächst hatte ein Landgericht entschieden, dass die reine Auswahlmöglichkeit zwischen Mann und Frau tatsächlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Jedoch stehe der Klägerin keine Entschädigung zu. Dennoch ging die Deutsche Bahn in Berufung. Schon im Dezember 2020 hatte das Frankfurter Landgericht in einem anderen Fall dem Unternehmen empfohlen, gänzlich auf geschlechtsspezifische Anreden zu verzichten.

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