Deutsche rassistisch beleidigt: Skandal um den FC Blaubeuren im süddeutschen Amateurfußball
Wegen diskriminierender Äußerungen im Pokalspiel gegen die SSG Ulm ist der Trainer des FC Blaubeuren, Darko Tomic, hart bestraft worden. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro erhält er ein Innenraumverbot bis zum Jahresende.
Blaubeuren. – Das Sportgericht der Verbands- und Landesligen des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) hat den Trainer des FC Blaubeuren – dessen Kader zu einem großen Teil Menschen mit Migrationshintergrund und Ausländern besteht – Darko Tomic, laut Medienberichten wegen diskriminierender Äußerungen im Pokalspiel gegen die SSG Ulm hart bestraft. Tomic wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt und darf sich vom 21. Oktober bis zum 31. Dezember 2024 bei Spielen seines Vereins nicht im Innenraum aufhalten.
Verbale Ausfälle führen zu Strafen
Tomic hatte im Pokalspiel gegen die SSG Ulm die rote Karte gesehen. Danach fiel er durch lautstarke und für die Zuschauer deutlich hörbare diskriminierende Äußerungen auf. Laut Urteil des WFV fielen von ihm die Worte „Nazi“, „ausländerfeindliches Arschloch“, „immer gegen uns Ausländer“ sowie „Hurensohn“. Diese verbalen Entgleisungen waren der Auslöser für die harte Strafe des Sportgerichts.
Weitere Vorfälle führen zu zusätzlichen Strafen
Ins Visier des Sportgerichts geriet aber nicht nur der Trainer, sondern auch der FC Blaubeuren selbst. In unmittelbarer Nähe zum Coaching-Bereich der Mannschaft hatten Zuschauer, die teilweise Vereinskleidung trugen, ähnliche Beschimpfungen wie „Nazischweine“ und „Hitlersöhne“ geäußert. Aufgrund dieser Vorfälle wurde der Verein zu einer zusätzlichen Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Das Sportgericht sah darin eine Diskriminierung durch Trainer, Funktionäre oder Fans.
Eskalation in der 62. Minute
Auslöser der Eskalation war eine Szene in der 62. Minute des Pokalspiels, in der ein Spieler des FC Blaubeuren gefoult wurde. Tomic reagierte auf diese Entscheidung des Schiedsrichters so heftig, dass er schließlich mit der roten Karte vom Platz gestellt wurde. Auch nach dem Platzverweis beruhigte er sich nicht und beschimpfte das Schiedsrichtergespann weiter. „Die Aussagen sind geeignet, die Betroffenen zu diskreditieren und in eine extremistische Ecke zu stellen und stellen daher eine Diskriminierung dar“, urteilte das Sportgericht.