„Drei von der Parkbank“: Linksextreme zu Haftstrafen verurteilt

Drei Linksextreme wollten im vergangenen Jahr offenbar mehrere Brandstiftungen begehen. Die Polizei konnte sie damals gerade noch davon abhalten. Am Donnerstag fiel das erste Urteil am Landgericht Hamburg.
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„Drei von der Parkbank“: Linksextreme zu Haftstrafen verurteilt

Symbolbild (Hammer eines Richters): US Air Force /Incirlik Air Base [CC0]

Drei Linksextreme wollten im vergangenen Jahr offenbar mehrere Brandstiftungen begehen. Die Polizei konnte sie damals gerade noch davon abhalten. Am Donnerstag fiel das erste Urteil am Landgericht Hamburg.

Hamburg. – Im Prozess um geplante Brandanschläge in Hamburg hat das Landgericht am Donnerstag drei Linksextreme, zwei Männer und eine Frau, wegen Verabredung zu einfacher Brandstiftung zu Haftstrafen verurteilt. Der Richterspruch: ein Jahr und und zehn Monate für einen 32-Jährigen, ein Jahr und sieben Monate für einen 28-Jährigen und ein Jahr und acht Monate Haft für eine 29-Jährige. Alle Strafen wurden ohne Bewährung ausgesetzt. Die beiden – noch nicht rechtskräftig – verurteilten Männer sitzen seit 16 Monaten in Untersuchungshaft. Damit haben sie einen Großteil der verhängten Strafe bereits verbüßt. Trotz der Verurteilung hob das Gericht die Untersuchungshaft für beide Männer auf. Damit sind sie auf freiem Fuß – zumindest bis die heute gefällten Urteile rechtskräftig werden.

Brandanschläge geplant

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Linksextremen am zweiten Jahrestag der G-20-Krawalle im Juli 2019 Brandanschläge an vier Orten in Hamburg begehen wollten. Die Angeklagten wurden nachts in einem Park festgenommen, seither wird das Trio in Medien und in der linken Szene als die „Drei von der Parkbank“ genannt. In einem Rucksack fanden die Ermittler vier Flaschen voller Benzin, Feuerzeuge, Grillanzünder, Handschuhe, schwarze Wechselkleidung sowie einen Zettel, auf dem offenbar Anschlagsziele – etwa die Adressen eines Immobilienmaklers und einer Immobilienfirma – standen.

Linksextreme Proteste

Laut Medienberichten kam es nach der Urteilsverkündung zu Rangeleien mit der Polizei. Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich Unterstützer aus der linksextremen Szene versammelt. Die Polizei musste Pfefferspray einsetzen und nahm zwei Personen in Gewahrsam.

Bereits am Vorabend war es zu linksextremen Protesten gekommen. Rund 500 Linksextreme hatten bei einer Demonstration in Hamburg „Freiheit für die drei von der Parkbank“ gefordert. Es kam zu keinen Zwischenfällen.

Allerdings wurden auf einer einschlägigen Szeneplattform auch Bekennerschreiben zu linksextremen Straftaten im Zusammenhang mit dem Gerichtsprozess veröffentlicht. In der Nacht auf Donnerstag setzten unbekannte Täter ein Fahrzeug vor der Immobilienfirma Gladigau im Hamburger Stadtteil Altona in Brand. Eine weitere Brandstiftung ereignete sich am Bundespolizei-Gelände in Berlin-Tegel. Dort wurden fünf Dienstfahrzeuge angezündet. Autonome Gruppen bekannten sich zum Anschlag, der Staatsschutz ermittelt.

Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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