EILT: Freispruch im Identitären-Prozess rechtskräftig
Nachdem im Juli 2018 alle 17 Angeklagten in den Hauptanklagepunkten freigesprochen wurden, kündigte die Staatsanwaltschaft damals volle Berufung gegen das Urteil an.
Graz. Am heutigen Mittwochnachmittag fand die Berufungsverhandlung gegen 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich im Grazer Oberlandesgericht statt. Wie soeben bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht sämtliche Freisprüche aus dem erstinstanzlichen Urteil bestätigt. Alle Aktivisten sind damit vom Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ und Verhetzung rechtskräftig freigesprochen. Vom Richter hieß es dazu, dass man die Identitäre Bewegung (IB) nicht gut finden muss, sie aber keine Bewegung sei, die darauf abzielt, Verhetzung oder schwere Sachbeschädigung zu begehen.
Erstinstanzlicher Freispruch im Identitären-Prozess
Vor etwa sechs Monaten mussten sich 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären in einem Prozess unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine kriminelle Vereinigung nach §278 StGB zu bilden. Nach insgesamt zehn Prozesstagen stand aber fest, dass der Tatbestand nicht erfüllt war. Daher wurden in diesem Punkt alle Beteiligten freigesprochen. Auch zum Vorwurf der Verhetzung (§283 StGB) gab es Freisprüche für die Angeklagten (Die Tagesstimme berichtete). Zwei Angeklagte wurden allerdings wegen Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 720 beziehungsweise 240 Euro verurteilt.