Ermittlungen gegen das „Zentrum für Politische Schönheit“ eingestellt
Die Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wurden eingestellt. Das teilte das Justizministerium mit.
Erfurt. – Wie das Ministerium gegenüber dem „Tagesspiegel“ mitteilte, hätte es seit Beginn der Untersuchungen keinen Anlass für die Erhebung einer Klage gegeben.
„Nicht genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage“
Die Einstellung wurde mit einem Verweis auf den Paragraph 170 („Entscheidung über eine Anklageerhebung“) der Strafprozessordnung (StPO) begründet. Weil es „nicht genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage“ gab, musste das Verfahren eingestellt werden.
Auf Twitter kommentierte das ZPS die Einstellung zynisch und forderte wie eine Prüfung des Staatsanwalts Martin Zschächner auf Rassismus. Gegenüber dem Tagesspiegel äußerte man weiters die Ansicht, dieser hätte sich mit dem Verfahren „überhoben“. Es müssten deshalb alle früheren Einstellungsbescheide auf „rassistische Thesen“ überprüft werden.
ZPS wirft Staatsanwaltschaft „politisches Verfahren“ vor
Das Zentrum für politische Schönheit wirft Zschächner vor, das Verfahren aus politischen Gründen besonders in die Länge gezogen zu haben.
Hintergrund war der Vorwurf, der Staatsanwalt sei in AfD-Nähe zu verorten. Er gab den Fall daraufhin bis zur „Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe“ ab.
Der Justizminister Thüringens, Dieter Lauinger, bemängelte zwar die lange Dauer von 16 Monaten, schloss eine politische Motivation jedoch aus. Er kommentierte die Einstellung des Verfahrens wie folgt: „Ich begrüße außerordentlich die übereinstimmende rechtliche Auffassung von Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Ministerium in der heutigen Sitzung. Damit kann dieses Verfahren endlich abgeschlossen werden“.
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„Zentrum für politische Schönheit“: Staatsanwaltschaft ermittelt“ (3.4.2019)