Evangelische Kirche will Patrioten von Ältestenamt ausschließen
Eine Handreichung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) legte Kriterien fest, welche einen Ausschluß vom Ältestenamt aufgrund „menschenfeindlichen Verhaltens“ ermöglichen.
Berlin. – Die protestantische Landeskirche wählt am 3. November ihre neuen Gemeindevertretungen. Einem Gemeindekirchenrat (GKR) gehören neben dem Pfarrern nämlich auch noch die Ältesten an, welche von den Gemeindegliedern gewählt werden. Dafür veröffentlichte die EKBO dem Portal evangelisch.de zufolge nun Kriterien.
„Menschenfeindliche Gruppierungen“
Bereits länger existiert die Formulierung, dass Personen mit Verbindungen zu „menschenfeindlichen Gruppierungen“ nicht wählbar seien. Für Aufsehen sorgt nun aber eine Handreichung, welche präzisiert, welche Gruppierungen diese Regelung umfasst.
Neben der NPD und der Rechtsaußen-Splitterpartei III. Weg weist dieser nämlich auch Reichsbürger und Identitäre aus. Letztere drei Strömungen gruppiert die Handreichung sogar gemeinsam. Die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat ist hier kategorisch ausgeschlossen.
Fragwürdige Beschreibung der Identitären
Verwunderlich ist hierbei die Behauptung der EKBO, die Asylkritik der patriotischen Identitären Bewegung besitze einen „rassistischen Kern“. Dabei werde eine „weiße Herrenrasse“ ebenso gedacht wie die „Ablehnung anderer Ethnien als gleichberechtigte […] Mitbürger“.
Anhand welcher Anhaltspunkte die patriotische Protestgruppe derart charakterisiert wird, ist nämlich unbekannt. Denn bereits in ihrer ersten deutschsprachigen Positionierung im Jahr 2012 lehnte die neurechte Gruppierung solche Stoßrichtungen nämlich ab:
„Indem wir Identitäre mit Vehemenz gegen Rassismus auftreten, lehnen wir jede Abwertung des Fremden, jede Idee einer ‚Herrenrasse’ oder eines ‚Herrenmenschen’ strikt ab. Rassisten haben bei uns keinen Platz! Wir achten und schätzen alle Kulturen.“
Einzelfallprüfung bei AfD-Mitgliedern
Dem nicht genug: Auch AfD-Mitglieder können in Einzelfällen unwählbar sein. Hier stellt man das Fehlen programmatischer „menschenfeindlicher Ziele“ den Äußerungen einzelner Entscheidungsträger gegenüber. Diese seien „zum Teil menschenfeindlich“. Für eine derartige Einordnung der gesamten Partei würde der „ausreichende Beleg“ fehlen.
Eine Mitgliedschaft alleine stelle die Befähigung zum Ältestenamt also noch nicht infrage. Ähnliches gilt für Pegida-Demonstranten und Mitglieder verschiedener „asylfeindlicher Initiativen“. In all diesen Fällen wird der potenzielle Wahlwerber einzeln durchleuchtet.
‚Menschenfeindlichkeit‘: Toleranzbündnisse beraten
Zwar behauptet die Handreichung, dass die Einschränkung nur unter „engen Voraussetzungen“ möglich sei. Dass man hier im Zweifelsfall möglicherweise nicht allzu restriktiv vorgehen würde, offenbart aber ein Blick auf einige Vereine, welche „bei der Frage, ob eine Organisation menschenfeindliche Ziele verfolgt […] Rat und Hilfe“ geben würden.
Dabei handle es sich um das Bündnis für ein weltoffenes und tolerantes Berlin, das Aktionsbündnis Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und das Bündnis Tolerantes Brandenburg. Brisant: Bei allen drei Netzwerken beteiligen sich auch ausgewiesen asylfreundliche Vereine und Initiativen.
Aktualisiert (14.03.2019 16:15): Auf freundlichen Hinweis geben wir bekannt, dass das abgebildete Gotteshaus rein illustrativen Symbolcharakter besitzt. Wir wurden mittlerweile unterrichtet, dass die – aus ästhetischen Gründen gewählte – konkret abgebildete Kirche nicht innerhalb des EKBO organisiert ist. Wir bitten sämtliche Gläubigen dieser Pfarre allfällige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.