Geldstrafe für Niqab: ‚Burkaverbot‘ in Dänemark zeigt erste Wirkungen
Seit 1. August gilt in Dänemark ein Gesetz, welches Gesichtsverhüllungen verbietet. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldstrafen.
Wie die Krone am Donnerstag berichtete, können Verstoße gegen das neue Gesetz mit 1.000 bis 10.000 Kronen (134 bis 1340 Euro) geahndet werden. Verboten sind nach einer Erklärung des dänischen Justizministeriums dabei nicht nur Ganzkörper- und Gesichtsschleier für muslimische Frauen wie Niqabs und Burkas. Auch Sturmhauben, falsche Bärte und Skimasken sind theoretisch vom im Mai beschlossenen Verbot umfasst, nicht jedoch Winterkleidung und Brauchtumsmasken.
Demonstrationen in mehreren Städten
In mehreren Städten demonstrierten nach Polizeiangaben etwas über eintausend Menschen gegen die Umsetzung des Verbots. Kritiker befürchten eine mangelnde Treffsicherheit, da es in Dänemark angeblich nur 200 Betroffene gäbe. Ähnliche Argumente führte man bereits im vergangenen Oktober in Österreich bei der Einführungen einer vergleichbaren Gesetzesprovision ins Feld. Für Aufsehen sorgte damals auch die Ankündigung eines algerischen Millionärs, sämtliche auf diesem Weg entstehende Strafen aus eigener Tasche bezahlen zu wollen.
Erste Strafe gegen Niqabträgerin
In Dänemark zeigte das neue Gesetz indes bereits erste Wirkungen. Bereits am zweiten Tag nach dem Inkrafttreten gab es eine erste Strafe nach dem neuen Gesetz. Dabei soll es sich um eine 28-jährige Muslima handeln. Beamten trafen diese mit einem Niqab in einem Kopenhagener Einkaufszentrum an und verhängten die Mindeststrafe.
Zuvor lieferte sie sich nach Angaben der Nachrichtenagentur Ritzau einen heftigen Streit mit einer anderen Frau. Die Schleierträgerin behauptet zudem, ihre Kontrahentin im Streit habe ihr das Kleidungsstück mit Absicht aus dem Gesicht gerissen. Gegen beide Damen laufen nun Ermittlungen wegen der Störung des öffentlichen Friedens.
Sechstes EU-Land mit ‚Burkaverbot‘
Dänemark ist das mittlerweile sechste EU-Land, welches ein entsprechendes ‚Burkaverbot‘ einführt. Auch in Österreich, Frankreich, Lettland, Bulgarien und Belgien gilt ein generelles Verschleierungsverbot. Hinzu kommt ein teilweises Verbot in den Niederlanden, sowie regionale Einschränkungen in Italien, Spanien, der nicht zur EU gehörigen Schweiz und in Deutschland, dort etwa in Bayern. Ob auch deutsche Politik bezüglich eines bundesweiten Verbots zeitnah nachziehen wird, ist allerdings unklar.
Wird Deutschland nachziehen?
Nachdem die nunmehrige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) im Vorjahr eine entsprechende Gesetzesänderung anregte, flachte die Debatte anschließend wieder ab. Nun könnte die ewig jungen Diskussionen über ein generelles Verhüllungsverbot aber neu entfachen. Dieser Tage kritisierte jedenfalls der hessische CDU-Integrationssprecher Ismail Tipi die Vollverschleierung auf Twitter als „schleichenden Prozess“:
Auch Vollverschleierung ist ein schleichender Prozess. Der Weg zur Dunkelheit passiert nicht von heute auf Morgen. Aber am Ende steht die Finsternis. pic.twitter.com/HaB3nPrVJr
— Ismail Tipi (@Ismailtipi) 31. Juli 2018