Geplatzter Traum? Paar darf Haus nicht bauen, weil Nachbar Solaranlage hat
Ein Hausbauprojekt in Neufahrn bei Freising kann nicht wie geplant realisiert werden. Grund dafür sind die Solarzellen auf dem Dach des Nachbarhauses, die durch den Neubau verdeckt würden. Im zuständigen Ausschuss der Gemeinde sorgte der Fall für hitzige Diskussionen.
Neufahrn bei Freising. – Ein vermeintlich unscheinbarer Bauantrag für ein Zweifamilienhaus im Edith-Ebers-Weg in Neufahrn sorgte in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses für heftige Kontroversen. Die Pläne des Antragstellers stießen auf Widerstand, weil sie die Leistung der Photovoltaikanlage auf dem Dach des östlichen Nachbarn beeinträchtigen würden. Das berichtete der Merkur. Der Bauwerber plante, das Gebäude auf seinem Grundstück näher an die östliche Grenze zu rücken und etwas größer als im Bebauungsplan vorgesehen zu bauen. Dies machte geringfügige Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Obwohl diese Punkte von der Verwaltung als noch vertretbar eingestuft wurden, sahen einige Ausschussmitglieder das Vorhaben als problematisch an, da es zu einer Verschattung der Photovoltaikanlage des Nachbarn führen würde.
Solardach verhindert Neubau
Burghard Rübenthal von der CSU wies darauf hin, dass der östliche Nachbar durch den geplanten Neubau in seiner Photovoltaikanlage beeinträchtigt würde. Die Diskussion im Ausschuss wurde hitzig, insbesondere als Frank Bandle von den Grünen kritisierte, dass der größere Bauherr belohnt werde, während der Nachbar freiwillig kleinere Bauvorhaben realisiert habe. Die Ausschussmitglieder diskutierten auch über die Konsequenzen einer Ablehnung des Antrags. Bauamtsleiter Michael Schöfer bezweifelte, dass das Landratsamt als übergeordnete Behörde eine Baugenehmigung gegen den Widerstand der Nachbarn und des Bauausschusses erteilen würde. Einige Ausschussmitglieder betonten, dass ein vorheriges Gespräch mit dem Nachbarn der beste Weg zu einer Einigung gewesen wäre. Nach einer hitzigen Debatte wurde der Bauantrag mit 5:5 Stimmen abgelehnt. Der Bauherr hat nun die Möglichkeit, mit dem Nachbarn nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen.