Gericht: Bezeichnung von Identitären als „rechtsextremistisch“ unzulässig

Mit einer einstweiligen Anordnung entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung (IBD) nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf.
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Gericht: Bezeichnung von Identitären als „rechtsextremistisch“ unzulässig

Symbolbild (Demo der IB Deutschland in Berlin 2017): © Identitäre Bewegung Deutschland

Mit einer einstweiligen Anordnung entschied das Verwaltungsgericht Köln, dass der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung (IBD) nicht mehr als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf.

Köln. – Wie die deutschen Identitären in einer Presseaussendung bekanntgeben, sieht die Gerichtsbarkeit keinen rechtsgültigen Anlass für die Neubewertung der patriotischen Rechtsbewegung. Im Juli hatte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, der Gruppierung eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung” attestiert – Die Tagesstimme berichtete.

IBD-Anwalt: Neueinstufung „allein aus politischen Gründen“

Direkt nach dieser Entscheidung erweiterten die Identitäre nach eigenen Aussagen ihren Klageweg gegen die Behörde. Man beantragte deshalb eine einstweilige Anordnung, wonach die Neubewertung unzulässig sei, weil es keine neuen Gesichtspunkt dafür gebe. Und tatsächlich: Das Verwaltungsgericht Köln folgte dieser Rechtsmeinung.

Dem Rechtsbeistand der Gruppe, Gerhard Vierfuß, zufolge bestätige sich hiermit der Verdacht, dass diese „Neueinstufung […] allein aus politischen Gründen erfolgt“ sei. Dass dies der Fall sei, sei in einem Staat, welcher sich als Rechtsstaat begreife, eine „besorgniserregende Feststellung“. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das BfV kann binnen zwei Wochen einen Widerspruch einlegen.

Identitäre: Verfahren für alle Patrioten „richtungsweisend“

Nichtsdestotrotz sieht die IBD in der Entscheidung des Gerichts einen „zuversichtlichen Ausblick auf das weitere Verfahren“. Denn man erkennt darin auch eine Steigerung seiner „juristischen Erfolgsperspektiven“ im Hauptverfahren. Die Identitären wollen deshalb ihre kommende öffentliche Kampagne und ihr Anwaltsteam in dieser Richtung verstärken.

Die Gruppe ist der Ansicht, dass ihr Verfahren „richtungsweisend für das gesamte patriotische Lager“ sein könnte. Es gehe dabei um „nicht weniger als die Frage, was in Deutschland noch gesagt werden darf“. Aus diesem Grund bittet die Gruppe ihre Sympathisanten, sich mit einer Spende an der Rechtssache zu beteiligen.


Weiterlesen:

Deutschland: Identitäre kritisieren Einstufung als ‚rechtsextremistisch’ (11.7.2019)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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