Gerichtsurteil: Österreich muss IS-Anhängerin und Kinder aus Syrien zurücknehmen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Maria G. und ihre Kinder nach Österreich zurückkehren dürfen. Die Rückführung erfolgt aus Gründen des Kindeswohls.

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Gerichtsurteil: Österreich muss IS-Anhängerin und Kinder aus Syrien zurücknehmen

Die Österreicherin Maria G. schloss sich im Alter von 17 Jahren dem IS an (Symbolbild).

© IMAGO / Pond5 Images

Wien. – Die österreichische IS-Anhängerin Maria G., die sich seit zehn Jahren in einem kurdischen Internierungslager in Syrien befindet, wird nach einem aktuellen Gerichtsurteil gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Söhnen nach Österreich zurückgeholt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) und beendete damit einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Eltern von Maria G. und dem österreichischen Außenministerium.

Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte in seiner Entscheidung, dass das Wohl der beiden Kinder im Vordergrund stehe. Diese seien besonders schutzbedürftig, da sie in einem Internierungslager aufwachsen mussten. Zudem sei die Mutter die einzige verbliebene Bezugsperson der beiden Jungen, weshalb die Rückführung der gesamten Familie erforderlich sei.

Urteil: Rückführung muss gemeinsam erfolgen

Das Auswärtige Amt hatte zuvor eine Rückführung der Söhne ohne die Mutter erwogen, diese aber abgelehnt, woraufhin es zum Rechtsstreit kam. Im Oktober 2023 lehnte das Auswärtige Amt einen ersten Antrag auf Rückführung der Mutter ab und begründete dies damit, dass sie sich trotz Reisewarnungen freiwillig der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen habe. Damit liege ein „hohes Maß an Eigenverantwortung“ vor. Zudem sei die Rückführung der Frau nicht Aufgabe des Auswärtigen Amtes, argumentierte die Behörde.

Maria G. verließ Österreich 2014 im Alter von 17 Jahren, um sich dem IS anzuschließen. In Syrien brachte sie mit zwei IS-Kämpfern zwei Söhne zur Welt, die nach einem DNA-Test als österreichische Staatsbürger bestätigt wurden. Seit der Zerschlagung des IS im Jahr 2019 lebt sie mit ihren Kindern in einem kurdischen Lager in Syrien. Mit der Lagerverwaltung besteht kein internationales Auslieferungsabkommen, was die Situation erschwert.

Jahrelanger Streit endet vor Gericht

Die Eltern von Maria G. kämpfen seit Jahren für die Rückkehr ihrer Tochter und ihrer Enkelkinder. Nach mehreren erfolglosen Versuchen wandten sie sich schließlich mit ihrer Anwältin Doris Hawelka an das Bundesverwaltungsgericht, um eine verbindliche Entscheidung zu erzwingen.

Nach ihrer Rückkehr wird sich Maria G. allerdings einem Strafverfahren in Österreich stellen müssen. Sie wird der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation verdächtigt, was strafrechtliche Konsequenzen haben könnte.

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