Grüne wollen Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz streichen
Laut führenden Parteimitgliedern der Grünen stünde der Begriff „Rasse“ dem Geiste des Grundgesetzes entgegen.
Berlin. – In Artikel drei des deutschen Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Die Grünen fordern nun jedoch die Entfernung des Rasse-Begriffs aus dem Text, um „Rassismus zu verlernen“. Nach Ansicht von Robert Habeck und Aminata Touré führe der Begriff zu einer Einteilung und Unterscheidung von Menschen. Diese gelte es zu verwerfen, denn: „Es gibt eben keine ‚Rassen‘. Es gibt Menschen“, meinen die Grünen.
Habeck: „Müssen Rassismus verlernen“
Um gegen „Rassismus“ vorzugehen, sollte es beispielsweise Schulungen bei der Polizei geben. Zudem wollen die Grünen Beschwerdestellen für Opfer von mutmaßlich rassistischen Handlungen einrichten. Damit reagiert die Partei in einem Beitrag in der „TAZ“ auf die internationalen Proteste gegen „Polizeigewalt und Rassismus“, welche auf den Tod des mehrfach vorbestraften George Floyd in den USA folgten. Dieser verbüßte unter anderem eine fünfjährige Haftstrafe wegen bandenmäßigen bewaffneten Raubüberfalls. Er starb im Rahmen eines Polizeieinsatzes, nachdem ein Polizist ihm bei der Festnahme minutenlang das Knie in den Nacken gedrückt hatte. Der Beamte muss sich nun unter anderem wegen „Mord zweiten Grades“ vor Gericht verantworten – der Tatbestand entspricht einem Totschlag in einem besonders schweren Fall.
Der Fall löste in den ganzen USA Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus, bei denen es seither auch zu schweren Krawallen, mehreren Toten und unzähligen Verletzten gekommen ist.