Halle: Professoren fordern Diskussion über AfD-Verbotsverfahren
In einem Positionspapier fordern zahlreiche Professoren der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aktuell, über ein Verbotsverfahren gegen die AfD nachzudenken.
Halle/Saale. – Unter dem Titel „Wehrhafte Demokratie ernst nehmen“ rufen Wissenschaftler der Universität Halle dazu auf, über ein Verbot der AfD „zumindest nachzudenken“. Initiator ist der Politikwissenschaftler Johannes Varwick. „Unsere Demokratie ist derzeit so herausgefordert wie lange nicht“, heißt es zu Beginn des Positionspapiers. Sie sei keine Schönwetterveranstaltung, sondern müsse sich bewähren, wenn es schwierig werde, so die Autoren weiter. Als Lehrende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sähen sie sich in einer „besondere[n] Verantwortung, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“. Die Alternative für Deutschland (AfD) gefährde diese jedoch „in einem nicht mehr akzeptablen Ausmaß“, so die Kritik.
„Auf Verfassungsschutz hören“
In dem Papier nehmen die Autoren auch Bezug auf das sogenannte Geheimtreffen rechter Akteure im November 2023 in Potsdam, das seit der Veröffentlichung der Recherchen des linken Recherchenetzwerks Correctiv in aller Munde ist. Der „Masterplan zur Remigration“ erinnere an „dunkelste Stunden“ der deutschen Geschichte. Die Autoren schließen sich der Einschätzung des Verfassungsschutzes an, indem sie die AfD in ihrer Stellungnahme ebenfalls als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung lasse keinen Raum für Positionen, „die diese abschaffen oder verächtlich machen wollen“. Gleichzeitig verlange sie ein Höchstmaß an Toleranz gegenüber politisch und weltanschaulich Andersdenkenden. „Doch die wehrhafte Demokratie ist nicht wehrlos, wenn es darauf ankommt. Neben einem Betätigungsverbot für erwiesenermaßen rechtsextreme Personen oder dem Entzug der Finanzierungsgrundlage einer rechtsextremen Partei ist als letztes Mittel auch ein Parteiverbot möglich“, so die Autoren. Dieses habe zu Recht hohe Hürden und komme nur in Betracht, wenn das Bundesverfassungsgericht feststelle, dass eine Partei aktiv und planmäßig die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung anstrebe. Genau das tue die AfD, sind sich die Autoren sicher und erklären abschließend, dass es nicht folgenlos bleiben dürfe, wenn ein Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufe.
Kritik an Forderung
In den Sozialen Medien wird das Positionspapier überwiegend negativ kommentiert. „Ungeheuerlich! Wer die Demokratie ernst nimmt, denkt nicht über ein Verbot einer Partei nach, die selbst die Demokratie und unser Grundgesetz verteidigt. Ich behaupte, Menschen, die über dieses Verbot nachdenken, denken über die Abschaffung der Demokratie nach“, schreibt etwa ein Nutzer auf der Plattform X (früher Twitter). „Es ist schade, dass Akademiker den Begriff der #Remigration mit Deportation gleichsetzen. Es gibt legale, der vielzitierten FDGO entsprechende Maßnahmen, illegale und bewusst rechtsbeugende Einwanderung auf ein Maß der Mitte zurückzuführen“, schreibt ein anderer.
Ein anderer Nutzer fragt, ob es solche Verbotsverlautbarungen auch in anderen Ländern gibt oder ob Demokratien das normalerweise aushalten und sich umso demokratischer erweisen, ohne die zwei größte Partei zu verbieten. „Ich finde es ist ein Armutszeugnis der Politik keine anderen Mitteln zu finden“, so der Nutzer.