Hamburger Burschenschaft siegt vor Gericht gegen Verfassungsschutz

Der Hamburger Verfassungsschutz hatte in seinem Bericht 2020 ausführlich über die Hamburger Burschenschaft Germania berichtet. Das Gericht gab nun der Klage der Altherrenschaft der Burschenschaft statt. Demnach muss der Verfassungsschutz nun die entsprechenden Seiten entfernen oder unleserlich machen.

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Hamburger Burschenschaft siegt vor Gericht gegen Verfassungsschutz

Die stundenlange Verhandlung endete mit einem klaren Urteil.

© IMAGO / biky

Hamburg. – Eine Niederlage erlitt der Hamburger Verfassungsschutz in einem Gerichtsverfahren gegen die Burschenschaft Germania. Die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts untersagt der Behörde, den Verfassungsschutzbericht 2020, der die Germania betrifft, weiter zu verbreiten. Das berichtete die Wochenzeitung Junge Freiheit. Die Landesbehörde hatte die Burschenschaft in ihrem Bericht 2020 ausführlich behandelt, wobei sie auf vergangene Vorfälle verwies, darunter Sieg-Heil-Rufe aus dem Verbindungshaus im Jahr 2016. Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Klage der Altherrenschaft der Burschenschaft, die eine Verbreitung des Berichts untersagte.

Klatsche für den Verfassungsschutz

Die Verhandlung, die fast fünf Stunden dauerte, endete mit einem klaren Urteil gegen die Behörde. Die Seiten des Berichts, die die Burschenschaft betreffen, müssen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Der Verfassungsschutzbericht 2020 ist jedoch bisher unverändert online verfügbar. Die Argumentation des Klägervertreters, dass die Behörde vergangene Vorfälle nutzte, um die Burschenschaft negativ darzustellen und dass diese Vorfälle nicht mehr relevant seien, fand beim Gericht Gehör. Die genaue Begründung des Urteils wird jedoch erst in einigen Monaten erwartet. Der patriotische Anwalt Dubravko Mandic begrüßte die Entscheidung auf X. „Ich gratuliere RA Lober zu diesem Erfolg.“

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