„Heimat Defender“: Bundesprüfstelle indiziert rechtes PC-Spiel

Laut Bundesprüfstelle diskriminiert das Spiel die LGBTQ-Community. Die Entwickler von „Ein Prozent“ sprechen von politischer Zensur und kündigen Klage an.
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„Heimat Defender“: Bundesprüfstelle indiziert rechtes PC-Spiel

„Heimat Defender:Rebellion“. Bild: Screenshot „Heimat Defender“ / Ein Prozent

Laut Bundesprüfstelle diskriminiert das Spiel die LGBTQ-Community. Die Entwickler von „Ein Prozent“ sprechen von politischer Zensur und kündigen Klage an.

Dresden/Bonn. – Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) hat das rechte „Jump’n’Run“-Videospiel „Heimat Defender: Rebellion“ indiziert. Das berichtete das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“ am Mittwoch. Im Kern geht es der Bundesprüfstelle um eine angebliche Diskriminierung der LGBTQ-Community im Spiel. „Grundlegende ethische Werte unserer demokratischen Gesellschaftsordnung wie Toleranz und Respekt gegenüber den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen werden mit diesem Angebot untergraben. Queere Menschen werden diskriminiert. Im Ergebnis ist daher die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit gerechtfertigt“, begründete die Bundesprüfstelle ihre Entscheidung.

Diskriminierung der LGBTQ-Community?

So stört sich die BpjM etwa daran, dass Spielfiguren, sogenannte NPCs, welche Schilder mit abgebildeten Regenbogenfahnen tragen, „zu bekämpfen bzw. zu überwinden“ seien. Weiters würden durch das Auffinden von „kaplaken“-Bänden (Bücher aus dem neurechten Verlag Antaios) im Spiel „faschistische und autoritäre Gesellschaftsformen“ beworben. Überhaupt transportiere das Spiel eine „Wir-gegen-die“-Inszenierung.

Ein Prozent: „Kritiker sollen kriminalisiert werden“

„Mit der Entscheidung, das von ‚Ein Prozent‘ entwickelte Videospiel zu indizieren, führt das Establishment den antidemokratischen Kampf gegen die patriotische Opposition fort. Das Ziel: Jede Kritik an den herrschenden Zuständen soll unmöglich gemacht, Kritiker sollen kriminalisiert werden“, kommentierte „Ein Prozent“ die Entscheidung der Bundesprüfstelle.

„Ein Prozent“ bezeichnete die Entscheidung als „politische Willkür“ und verwies darauf, dass laut Paragraph 18 Abs. 3 des Jugendschutzgesetzes, ein Medium nicht allein aus politischen Gründen indiziert werden darf. „Doch genau das ist hier geschehen“, kritisieren die Entwickler.

Klagen gegen Urteil

„Ein Prozent“ kündigte aus diesem Grund Klage gegen die Entscheidung an: „Dieser neuerliche Akt der Zensur ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und unsere Grundrechte. Wir werden nicht zusehen, wie linke Ideologen gemeinsam mit der „Zivilgesellschaft“ und machthungrigen Parteikadern ihren totalitären Phantasien freien Lauf lassen. Deshalb werden wir alle Möglichkeiten, die uns der Rechtsstaat bietet, nutzen, um die Meinungsfreiheit vor solchen Angriffen zu schützen!“


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Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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