Identitäre angeklagt: Zeugen in Widersprüche verwickelt
In Baden standen gestern siebzehn Aktivisten der Identitären Bewegung vor Gericht. Ihnen wird die Störung einer Versammlung vorgeworfen. Ein Aktivist musste sich außerdem wegen Körperverletzung verantworten. Doch die Zeugen verwickelten sich in Widersprüche und der Prozess musste vertagt werden.
Der Prozess gegen die siebzehn Identitären begann gestern um 09:00 Uhr. Bis auf einen Beschuldigten sind alle zum Prozesstermin erschienen. Drei Zeugen mussten kurzfristig ausgeladen werden, da der Dolmetscher erkrankt war.
Protestaktion im Audimax
Grund für den Prozess ist eine Protestaktion gegen das Theaterstück „Die Schutzbefohlenen“, das am 14. April 2016 im Audimax von der ÖH veranstaltet wurde. Die Aktivisten gingen während der Aufführung auf die Bühne und entrollten ein Transparent mit der Aufschrift „Heuchler“. Dieses Übergossen sie mit roter Lebensmittelfarbe und skandierten: „Das ist das Blut von Bataclan. Es klebt an euren Händen!“ Nach etwa einer Minute verschwanden sie wieder.
Schwere Vorwürfe der ÖH
Aus Sicht der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) klang dies anders: Die Identitären hätten die Bühne gewaltsam gestürmt und dabei auch Menschen verletzt und die Schauspieler – laut Angabe der ÖH allesamt Flüchtlinge – retraumatisiert. Frauen und Kinder seien auf der Bühne gestanden und hätten geweint, erst nach 20 Minuten konnte das Stück dann in abgewandelter Form zu Ende gespielt werden.
Videos entkräfteten Vorwürfe
Die Aktivisten hatten nach dem Medienwirbel Videos veröffentlicht, in dem sie die Vorwürfe der ÖH entkräfteten. Man sieht auf den Videos, dass die Identitären gewaltlos und ruhig auf die Bühne gingen, dass Identitäre und Schauspieler gelassen zusammen auf der Bühne standen und die Gewalt von Seiten des Publikums ausging.
Prozess am Bezirksgericht Baden
Angeklagt wurden die Aktivisten letztlich wegen Störung einer Versammlung nach § 285 StGB. Nur eine Person wurde zusätzlich der Körperverletzung beschuldigt, weil er einen Mann aus dem Publikum geschlagen haben soll. Weil jeder Beschuldigte einzeln vernommen wurde, dauerte die Befragung mehrere Stunden. Keiner der Beschuldigten leugnete dabei seine Teilnahme an der Protestaktion. Danach wurden die Zeugen befragt.
Zeuge in Widersprüche verwickelt
Die Person, die der Körperverletzung beschuldigt wird, gab an, dass sie sich überhaupt nicht in der Nähe des angeblichen Tatorts, sondern im ersten Stockwerk aufgehalten hätte. Bei der Vernehmung des Opfers wurde es dann wirr: Dieser gab nämlich an, dass der Täter keinen Bart trug, obwohl der Beschuldigte schon seit 2015 einen markanten roten Vollbart trägt. An den Grund, warum er erst vier Tage nach der Aktion zum Arzt ging, konnte der Zeuge sich nicht mehr erinnern. Schließlich gab er an, dass ihm Dritte gesagt hätten, wer der Täter sei. Auf die Frage, ob er sich denn selbst an das Gesicht des Täters erinnern könne, wollte er keine Antwort geben.
„Linke Aktivisten“ als Zeugen
Auch ein weiterer Zeuge verstrickte sich in Widersprüche. Dieser wollte nicht nur den Bartträger, sondern auch Martin Sellner, einen Leiter der Identitären Bewegung Österreich, auf der Bühne gesehen haben. Und das obwohl eine andere Zeugin bestätigte, dass sich Sellner nicht einmal im Saal befand. Auf die Frage, ob er denn ein „linker Aktivist“ und deshalb politisch motiviert sei, wollte der Zeuge trotz mehrfacher Nachfragen durch den Verteidiger nicht antworten. Ein dritter Zeuge – alle drei sind deutsche Staatsbürger – schilderte, welchen Schock die Aktion beim Publikum ausgelöst habe. Danach wurden zwei Sicherheitsmitarbeiter der Universität und zuletzt drei Funktionäre der ÖH befragt.
Schwere Vorwürfe
Während die ersten zwei Funktionäre schilderten, was sie erlebt hatten, erhob die dritte Zeugin schwere Vorwürfe gegen Sellner. Der Leiter der Identitären habe ihr mit dem Ellbogen in den Magen geschlagen. Auf die Frage des Verteidigers, warum sie am gleichen Abend gegenüber einem Polizisten angegeben habe, dass sie den Täter nicht identifizieren könne, fand sie keine Erklärung. Später bezeichnete sie den Aktenvermerk des Polizisten als falsch. Dieser beinhaltete auch die Aussage, dass am Abend der Aktion keine Verletzungen beim Opfer festgestellt werden konnten. Warum das Opfer den blauen Fleck nicht fotografiert habe, blieb bis zuletzt ungeklärt. Die Staatsanwältin erweiterte den Strafantrag trotzdem und beantragte, weitere Zeugen zu vernehmen. Der Prozess geht nun am 15. März weiter.
„Unwürdige Berichterstattung“
Die Identitären sprachen in einer heutigen Pressemitteilung von einer unwürdigen Berichterstattung. Obwohl die ÖH direkt in den Prozess verwickelt ist, habe die größte Nachrichtenagentur Österreichs APA („Austria Presse Agentur“) unkritisch von deren Aktivisten abgeschrieben und kommentarlos deren Vorwürfe verbreitet. Den Identitären habe man hingegen keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Auf Nachfrage der Tagesstimme gab es hingegen unerwartetes Lob für die Tageszeitungen Kurier und Standard, die sich vor Ort selbst ein Bild gemacht hatten.