Identitäre wegen Audimax-Aktion freigesprochen
Heute fand der zweite Prozesstag gegen siebzehn Aktivisten der Identitären Bewegung Österreich wegen ihrer Audimax-Aktion im Juni 2016 statt. Alle Identitären wurden vom Vorwurf der Störung einer Versammlung freigesprochen, Martin Sellner und Julian U. zudem vom Vorwurf der Körperverletzung.
Am Donnerstag, dem 15. März 2018, fand der zweite Prozesstag gegen Aktivisten der Identitären Bewegung statt. Ihnen wurde die Störung einer Theateraufführung von Elfride Jelineks „Die Schutzbefohlenen“ im Audimax vorgeworfen. In zwei Fällen stand außerdem der Vorwurf der Körperverletzung im Raum, u.a. gegen den Co-Leiter der IBÖ, Martin Sellner.
Weitere Zeugen einvernommen
Der heutige Prozesstag stand im Zeichen weiterer Zeugen-Einvernahmen. Neben einem Veranstalter, der die Gewaltlosigkeit der Aktivisten betonte, wurden außerdem drei irakische Flüchtlinge und drei Polizisten befragt. Zwei der irakischen Flüchtlinge – eine davon war zum Zeitpunkt der Aktion schwanger – gaben an, während der Aktion verletzt worden zu sein. Sie konnten aber nicht ausschließen, dass ihnen die Verletzungen aus den Reihen des Publikums zugefügt wurden. Die Identitären betonten auf Twitter, dass Leute aus dem Publikum wild herumschlugen und wohl dabei die zwei Personen verletzt haben.
Keine ausreichenden Beweise
Die Vorwürfe der Körperverletzung gegen Martin Sellner und Julian U. führten heute zu Freisprüchen. Die Richterin betonte, dass die Aussagen der Zeugen nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen seien. Bereits zum ersten Prozesstag berichtete Die Tagesstimme exklusiv über die Zeugenaussagen. Martin Sellner betonte im Prozess mehrmals, dass die Aktion gewaltfrei geplant worden sei und sich jeder Aktivist daran gehalten habe. Den Vorwurf gegen ihn bezeichnete er als absurd.
Keine Versammlung
Der Verteidiger Mag. Bernd Lehofer erklärte im Statement gegenüber Die Tagesstimme: „Theateraufführungen sind vom Schutzbereich des Tatbestandes ‚Störung einer Versammlung‘ nicht erfasst, das hat die Richterin völlig zu Recht auch so festgestellt und daher konsequentermaßen einen Freispruch gefällt.“ Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.