Identitären-Prozess: Abschließende Befragung der Angeklagten

Im Identitären-Prozess kam es zu einer abschließenden Befragung der Angeklagten am – aller Voraussicht nach – vorletzten Verhandlungstag. 
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Identitären-Prozess: Abschließende Befragung der Angeklagten

Landesgericht für Strafsachen in Graz / Bild: Die Tagesstimme

Im Identitären-Prozess kam es zu einer abschließenden Befragung der Angeklagten am – aller Voraussicht nach – vorletzten Verhandlungstag. 

Am Mittwoch wurde der Prozess gegen 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) fortgesetzt. Der Mammutprozess schreitet einem allmählichen Ende zu, es fand eine ergänzende Befragung statt. Dabei forderte man die einzelnen Beschuldigten auch auf, sich als schuldig oder nicht schuldig im Sinne der Anklage zu bekennen. Sämtliche Befragten plädieren weiterhin auf „nicht schuldig“.

Anklageerweiterung wegen Klagenfurt-Aktion

Zuerst begann der Prozesstag allerdings mit einem Knalleffekt. Nach der Einvernahme des Klagenfurter Universitätsrektors am Dienstag, erweiterte die Staatsanwaltschaft die Anklage auch gegen den Leiter der steirischen Identitären. Diesem wird in Verbindung mit der Klagenfurt-Aktion nun außerdem Körperverletzung vorgeworfen. Vergangene Woche erweiterte man bereits die Anklage gegen Co-Leiter Martin Sellner, weil man bei einer Hausdurchsuchung einige Notizen fand, welche der Ankläger ebenfalls als Verhetzung (§283 StGB) einstufte.

Sellner-Befragung zu Militanzvorwurf

Sellner machte bei der Fragerunde den Anfang und erklärte sich auch dieser Vorwürfe für nicht schuldig. Eine derartige Ansprache habe er niemals gehalten. Weitere Fragen wollten eine vermeintliche Militanz der Identitären erörtern und beleuchteten dessen Teilnahme an mehreren identitären Lagern. Die Staatsanwaltschaft warf die Widmung eines Pflingstlagers zu Ehren des neurechten Vordenkers Dominique Venner ebenso vor, wie die Teilnahme an einer ‚Sommeruniversität‘ der französischen Identitären. Laut Anklage handle es sich dabei um „militärisches Training“

Entsprechende Deutungen verneinten Sellner vehement. Bei einem Zitat Venners, welches eine Beglaubigung von „Worten durch Taten“ bewirbt, handle es sich jedenfalls um einen Aufruf zu friedlichem Aktivismus. Die Zusammenkunft in Frankreich sei am ehesten mit einem „Pfadfinder- oder Sommerlager“ zu vergleichen. Dort habe kein kolportiertes „Gewalttraining“ stattgefunden. Eine Einladung zu einem Stockkampftraining rechtfertigte Sellner mit einem allgemeinen Interesse für diese Kampfkunst, den Besitz einer Pfefferspraypistole mit Angriffen auf seine Person.

Lenart: Assimilation ist „individuelle Entwicklung“

Es folgte die Befragung von Patrick Lenart, dem weiteren Co-Leiter der IBÖ. Bezüglich der Zeugenaussagen zur Aktion an der Uni Klagenfurt, gab er an, dass viele Personen ihren Hass auf sämtliche Aktivitäten der Identitären projizieren würden. Aufgrund dessen falle es diesen schwer, rational darüber nachzudenken. „Niemand konnte je aufzeigen, inwiefern man von unsere Darstellung von Niqabs darauf schließen kann, dass wir alle Muslime gemeint hätten.“

Zur Sprache stand auch die Frage, weshalb man ausgerechnet diese Veranstaltung auswählte. „Wir sagen, Integration und zielgerichtete Assimilation muss stattfinden. In dieser Lehrveranstaltung hieß es, jeder kann kommen und soll seine Herkunftsidentität behalten“, so Lenart. Auf die Frage des Staatsanwaltes, wie lange Assimilation dauere, antwortete Lenart, es handle sich um eine „individuelle Entwicklung“.

Als positives Beispiel für Assimilation nannte er den Zeugen, welcher zu Aufklebern vor seinem Gastronomiebetrieb befragt wurde. Als der Staatsanwalt auf dessen fortgeführte türkische Staatsangehörigkeit verwies, konterte Lenart: „Sind sind jetzt der Meinung, dass jemand nur aufgrund seiner Herkunft definiert wird? Also ich nicht!“

Weitere Angeklagte beziehen Stellung

Als die Reihe an demjenigen Angeklagten war, welchem in seinem angeblichen Scharmützel mit dem Unirektor nun auch Körperverletzung vorgeworfen wird, beteuerte dieser weiterhin seine Unschuld. Er bleibe dabei, er habe diesen nicht bewusst geschlagen. Höchstens habe er diesen „beim Rausdrehen“ aus dessen Griff an sein Hemd (unabsichtlich) erwischt.

Detaillierte Ausführungen gab es außerdem seitens eines Angeklagten zur mutmaßlichen Sachbeschädigung in Maria Lankowitz mittels Kreidespray. Der Schilderung des Bürgermeisters, wonach eine aufwändige Reinigung vonnöten war, um die Botschaften unsichtbar zu machen, könne er nicht nachvollziehen. Bei einer eigenen Probe hätte er den Kreidespray „problemlos mit Wasser entfernen“ können.

Am Donnerstag könnte Urteil fallen

Die meisten der übrigen Angeklagten begnügten sich damit, sich nicht schuldig zu bekennen, beziehungsweise auf vorige Ausführungen zu verweisen. Im weiteren Verlauf des Prozesstages kam es noch zur Verlesung diverser Social-Media-Beiträge, um sich dem Akt beifügen zu können. Ein Angeklagter konnte aufgrund entschuldigten Fernbleibens wegen eigener Krankheit nicht befragt werden, dies soll am Donnerstag folgen.

Sollten Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Anträge einbringen, könnte bereits am morgigen Donnerstag ein Urteil feststehen. Die verbleibenden drei ursprünglich anberaumten Prozesstage würden dann entfallen.


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