Identitären-Prozess: Justizministerium verteidigt Anklage
Der Chef der Strafrechtsabteilung im Justizministerium weist den von Kritikern geäußerten Vorwurf des „Gesinnungsstrafrechts“ zurück.
Christian Pilnacek, Leiter der Sektion für Strafrecht im österreichischen Justizministerium, hat am Mittwoch im ZIB2-Interview mit Armin Wolf die umstrittene Anklage gegen Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ verteidigt. Dabei wies er auch den Vorwurf des „Gesinnungsstrafrechts“ zurück.
Verhetzung
Weiters verwies der Chef der Strafrechtsabteilung darauf, dass der Nationalrat mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 beschlossen habe, dass auch Gruppierungen, „die auf Verhetzung, Diskriminierung, Aufstacheln zum Hass ausgerichtet sind“, als kriminelle Vereinigung zu werten sind. Zuvor betraf es nur Gewaltdelikte, schwere Sachbeschädigung oder Geldwäscherei. „Jetzt der Staatsanwaltschaft den Vorwurf zu machen, dass das, was erst 2015 verabschiedet worden ist, auch umgesetzt wird, das finde ich nicht ganz fair“, betonte der Sektionsleiter.
Über die Kritik von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim an der Anklage zeigte sich Pilnacek nach eigenen Angaben überrascht, da Jarolim beim Strafrechtsänderungesetz 2015 selbst mitentschieden habe, dass der Tatbestand der „Verhetzung“ auch „konstitutiv sein kann“ für die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.
Pilnacek: Identitäre nicht mit Greenpeace vergleichbar
Nach Ansicht Pilnaceks handle es sich bei den Identitären um „keine so wirklich harmlose Bewegung“. Die IBÖ sei deshalb auch nicht mit einer NGO wie Greenpeace vergleichbar. Greenpeace diskriminiere „keine bestimmte Gruppe aus religiösen Motiven“, sondern sehe sich dem Umweltschutz verpflichtet, so Pilnacek. Dabei mache sie aus seiner Sicht manchmal „durchaus grenzwertige Aktionen“, aber werde „nie in Gefahr sein, jemanden zu verhetzen“. Die „Propaganda“ der IBÖ hingegen sei „hetzerisch“ und rufe zu Gewalt auf, die sich auch „in der Realität auswirkt“, meinte Pilnacek.
Kritik wegen „Gesinnungsstrafrecht“
Zuvor hatte sich die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH), Irmgard Griss, kritisch zur Anklage gegen die Identitäre Bewegung geäußert. Man müsse aufpassen, dass man Menschen nicht wegen ihrer Gesinnung bestrafe, indem man „mit Kanonen auf Spatzen” schieße, sagte die ehemalige Präsidentschaftskandidatin.
Ebenfalls kritisch meldete sich der Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs zur Wort. Seiner Ansicht nach finde sich in der Anklageschrift keinerlei Beleg für bestehende Verhetzungen. Zudem warnte er in diesem Zusammenhang vor einem „Gesinnungsstrafrecht“.
Fortsetzung am Freitag
Am Mittwochvormittag startete der Prozess-Auftakt gegen 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung. Am Freitag wird der Prozess am Grazer Straflandesgericht fortgesetzt.
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