Im Namen der Religionsfreiheit: Die Islamisierung schreitet voran

Der Menschenrechtsausschuss der UNO kritisierte Frankreich vergangene Woche für das Burkaverbot. Das Verbot in Frankreich verstoße gegen das Menschenrecht der Religionsfreiheit. Steht die Religionsfreiheit bald über allem?
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1.11.2018
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4 Minuten Lesezeit
Im Namen der Religionsfreiheit: Die Islamisierung schreitet voran

Symbolbild (Pixabay/CC0)

Der Menschenrechtsausschuss der UNO kritisierte Frankreich vergangene Woche für das Burkaverbot. Das Verbot in Frankreich verstoße gegen das Menschenrecht der Religionsfreiheit. Steht die Religionsfreiheit bald über allem?

Kommentar von Martin Mair

In Frankreich gilt seit 2010 ein Burkaverbot. Es ist dort seitdem untersagt, in der Öffentlichkeit eine Burka oder einen Niqab zu tragen. Die Begründung der französischen Regierung für dieses Gesetz ist seit jeher, das Verbot sei nötig, um die Sicherheit und das friedliche Zusammenleben zu gewährleisten. Es folgten mit Österreich, Lettland, Bulgarien, Belgien und zuletzt Dänemark – Die Tagesstimme berichtete – fünf weitere EU-Länder diesem Beispiel.

EGMR: Verschleierungsverbot rechtens

Seitdem müssen Frauen, die in der französischen Öffentlichkeit den religiösen Gesichtsschleier tragen, eine Strafe von 150€ bezahlen. Eine der Frauen, welche verbotenerweise eine Verschleierung trug, hat aufgrund der Strafe Beschwerde eingelegt. Zunächst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dieser erklärte das Verschleierungsverbot 2012 bereits allerdings für rechtens. Auch eine weitere Beschwerde mit ähnlichem Inhalt bezogen auf das Verschleierungsverbot in Belgien wurde abgelehnt.

Menschenrechtsausschuss setzt Frankreich Frist

Nun wandte sich die in Frankreich lebende Muslima an den Menschenrechtsausschuss der UNO, wieder mit der gleichen Argumentation: Das Verschleierungsverbot verstieße gegen die Religionsfreiheit. Damit sehe sie sich in ihren Menschenrechten angegriffen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hat dies nun bestätigt und setzt Frankreich eine Frist von 180 Tagen, sich zu dem Thema zu äußern.

Keine Rüge für Länder mit Verschleierungspflicht?

Es verstößt also gegen die Menschenrechte, wenn man im öffentlichen Raum aus Sicherheitsgründen das Gesicht des Gegenüber sehen möchte. Warum haben aber die ganzen Staaten, in denen die Verschleierung eine Pflicht ist, keine  Probleme mit UNO-Rügen? Verstößt es etwa nur gegen die Menschenrechte, Frauen die religiöse Verschleierung zu verbieten, aber nicht, sie zu dieser zu zwingen?

Der Ausschuss bestätigt zwar auch, dass die Burka ein Instrument zur Unterdrückung der Frauen ist. Aber offensichtlich ist für den Ausschuss die „Religionsfreiheit“ mittlerweile das Menschenrecht, welches über Allem steht. Wenn wir schon dabei sind: Was ist eigentlich mit den Menschenrechten der Frauen im Iran, in Saudi-Arabien und in vielen anderen Ländern, die islamische Gesetzgebung befolgen? Wo Frauen sich teilweise in größte Gefahr begeben, wenn sie gegen diesen Zwang auf die Straße gehen?

Religionsfreiheit über anderen Freiheiten?

In Europa jedenfalls werden unter den Deckmantel der Religionsfreiheit immer mehr andere Rechte eingeschränkt und genommen. Gesetzesvorschläge, die für unsere Freiheit gewisse religiöse Strömungen einschränken, werden angeprangert oder gar nicht erst eingeführt. Wie kann es etwa sein, dass bei jeder Forderung etwa nach Verboten religiösen Schächtens die Religion plötzlich über dem sonst allgegenwärtigen Tierschutz steht?

Wir räumen im Grundgesetz ein Recht auf körperliche Unversehrtheit ein – gleichzeitig erlauben wir die religiöse Beschneidung von kleinen Kindern. Bei kleinen Mädchen ist dies zwar wenigstens in einigen europäischen Ländern verboten – trotzdem geschieht es. Welche Blüten hier eine falsche verstandene Toleranz treiben kann, zeigt sich in Großbritannien. Dort gibt es einen regelrechten ‚Beschneidungstourismus‘ an Mädchen aus Frankreich – weil die religiöse Toleranz als höherwertig gilt als das eigentliche gesetzliche Verbot auch im britischen Rechtssystem.

Islamisierung über die Hintertür

Auf diese Art und Weise schreitet nun also über die Hintertür eine Islamisierung Europas voran. Denn auch in Werbungen und Filmen wird der Islam immer häufiger als besonders positiv und interessant dargestellt. Dass nun die Freiheit der Frauen und das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit nun auch dieser Doktrin zum Opfer fallen, ist ein Alarmsignal.

Und dies alles, während Frankreich eigentlich ein sekulärer Staat ist. Religion und Staat sind in einem solchen streng zu trennen. In der großteils muslimischen Türkei bedeutete ein solches Gebot sogar, dass Studentinnen beim Betreten des Campus ihr Kopftuch nehmen mussten. Im Land hingegen, wo man als erstes für die Freiheiten und Gleichheit aller Männer und Frauen auf die Barrikaden ging, werden diese den Frauen nun im Namen der „Religionsfreiheit“ genommen.

Steinigungen im Namen der Religionsfreiheit?

Wie weit dieser Prozess noch gehen wird, ist nicht abzusehen. Der Islam hält nämlich noch einige andere schöne Dinge bereit, wenn man seine am meisten archaischen Praktiken als freie Religionsausübung verkauft. Wird man bald in Namen der Religionsfreiheit die erste Steinigung einer zuvor vergewaltigten Frau in Europa sehen?

Wird der sogenannte ‚Menschenrechtsausschuss‘ der UNO Menschen und Gesetze, welche dies verhindern wollen, ebenfalls kritisieren? Erhalten die bereits stattfindenden ‚Kulturboni‘ vor Gerichten bei Ehrenmorden usw. bald das Gütesiegel der Vereinten Nationen? Fragen über Fragen…

Nächster Schritt: Migrationspakt

Der nächste Schritt in diese Richtung steht bereits im Dezember bevor. Dann soll nämlich auf der Konferenz der UNO in Marrakesch der globale Migrationspakt unterzeichnet werden. Dieser Pakt wird es Bewohnern vorwiegend muslimischer Länder leichter machen, nach Europa einzureisen. Er möchte außerdem, dass jegliche Berichterstattung über Migration positiv ist. Ein Journalist, welche den Import auch solcher Praktiken kritisiert könnte durch eine Flut an Klagen unter Hinweis auf den Pakt an den Rand seiner Existenz gedrängt werden – selbst wenn er Recht bekäme.

Es bleibt also spannend wie sehr dann noch Wert darauf gelegt würde, andere Menschenrechte neben der Religionsfreiheit zu gewährleisten. Das freie Wort wäre Geschichte, wahrlich frei wären nur mehr die Gedanken, solange sie unausgesprochen bleiben. Auch deshalb sollten möglichst viele europäische Länder dem Beispiel Österreichs und Ungarns folgen und diesen ungeheuerlichen Pakt im Dezember keinesfalls unterschreiben!


Weiterlesen: 

Österreich sagt Nein! zum UNO‐Migrationspakt (31.10.2018)

Szijjarto: Migrationspakt würde gefährliche Prozesse auslösen (1.10.2018)

Geldstrafe für Niqab: ‚Burkaverbot’ in Dänemark zeigt erste Wirkungen (4.8.2018)

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