IS-Sympathisanten in Linz schuldig gesprochen: Geringe Strafen trotz schwerer Vorwürfe
In Linz standen kürzlich mehrere Jugendliche im Alter von 16 bis 19 Jahren vor Gericht, weil sie unter anderem in einer Chatgruppe einschlägiges Material ausgetauscht und in ihrem Wohnzimmer eine Moschee eingerichtet haben sollen.
Linz. – In Linz sind am Donnerstag vier Jugendliche wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation schuldig gesprochen worden. Die Angeklagten, drei Männer und eine Frau, sollen laut Anklage unter anderem IS-Propaganda und „Drohungen gegen Ungläubige“ verbreitet haben. Trotz der Schwere der Vorwürfe fielen die Strafen überraschend milde aus.
Die Angeklagten sollen einschlägiges Material in Chatgruppen ausgetauscht, eine IS-Flagge in ihrer Privatmoschee aufgehängt und ein Hinrichtungsvideo nachgestellt haben. In Textnachrichten riefen sie zur Tötung von Ungläubigen auf. Dies geschah mitten in Linz, einer der größten Städte Österreichs.
Milde Urteile für schwere Taten
Die Urteile umfassen zwei bedingte Freiheitsstrafen von je sechs Monaten für einen 16- und einen 17-Jährigen, eine bedingte Freiheitsstrafe von 13 Monaten für einen 19-Jährigen sowie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten für eine 19-jährige Konvertitin. Die verhängten Deradikalisierungsprogramme sollen die Angeklagten dazu bewegen, ihr extremistisches Gedankengut zu überdenken; die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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Die Angeklagten gehörten einer radikalislamischen Gruppe aus dem Bezirk Linz-Land an, die im Herbst 2023 zerschlagen wurde. Die beiden jüngeren Täter distanzierten sich im Prozess deutlich von ihren Taten, der 19-jährige Täter fühlte sich missverstanden, seine Lebensgefährtin gab an, ihre Einstellung in der Haft geändert zu haben.
Laut Anklage wurden IS-Propaganda, Tötungsvideos und Verehrung für den radikalislamischen Hassprediger Mirsad O. alias Ebu Tejma in Sozialen Netzwerken verbreitet. In der Wohnung der beiden 19-Jährigen wurde eine Moschee mit IS-Flagge und radikalislamischen Büchern eingerichtet.
Einsicht und Konsequenzen
Die Angeklagten zeigten sich teilweise einsichtig. Der 16-jährige Iraker gestand, ein Hinrichtungsvideo produziert zu haben; der 17-jährige Österreicher mit russischer Staatsbürgerschaft bereute seine Taten. Die 19-jährige Konvertitin aus Österreich gab an, in der Haft durch den Verein Derad über den Islam aufgeklärt worden zu sein und ihre früheren Taten als Fehler erkannt zu haben.
Der Staatsanwalt stellte bei den jüngeren Angeklagten und der 19-jährigen Einsicht fest. Für sie sei aber aufgrund ihrer Vorstrafen und des raschen Rückfalls eine unbedingte Strafe notwendig. Die Verteidiger forderten in mehreren Anklagepunkten Freisprüche und mildere Strafen. Die drei männlichen Angeklagten akzeptierten die Urteile, die Frau und die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die 19-Jährige, die sich in Untersuchungshaft befand, wurde freigelassen.