Islamisches Zentrum München propagiert Schlagen „widerspenstiger Ehefrauen“

Das „Islamische Zentrum München“ (IZM) sorgt unter anderem bei den Stadträten für Empörung: Auf der Homepage wird unter Berufung auf den Koran empfohlen, „widerspenstige Ehefrauen“ zu schlagen. Dies habe jedoch eher „symbolischen Charakter“.
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Islamisches Zentrum München propagiert Schlagen „widerspenstiger Ehefrauen“

Symbolbild: Frau mit Kopftuch (Pxhere / CC0)

Das „Islamische Zentrum München“ (IZM) sorgt unter anderem bei den Stadträten für Empörung: Auf der Homepage wird unter Berufung auf den Koran empfohlen, „widerspenstige Ehefrauen“ zu schlagen. Dies habe jedoch eher „symbolischen Charakter“.

München. – Auf der Website wird unter dem Unterpunkt „Frau und Familie im Islam“ erklärt, wie ein Mann gegebenenfalls mit einer „widerspenstigen Frau“ umzugehen habe. So seien drei Schritte anzuwenden: Zuerst solle die Frau ermahnt werden, danach solle eine Trennung im Ehebett erfolgen. Sollte auch dies nichts nutzen, so dürfe die Ehefrau unter Berufung auf den Koran laut der Internetseite geschlagen werden. Das Schlagen habe aber „eher einen symbolischen Charakter“.

Kein Platz für „Aufrufe zur Gewalt“

Das IZM wurde im Jahr 1973 eröffnet und ist Mitglied des Zentralrats der Muslime in Deutschland, dessen Vorsitzender Aiman Mazyek ist. Einige Münchner Stadträte zeigten sich nach einer Konfrontation mit dem Material entsetzt, und fordern nun eine sofortige Änderung, wie der „Bayerische Rundfunk“ berichtete.

Der SPD-Stadtrat Cumali Naz erklärte auf Nachfrage des BR: „Wenn das IZM propagiert, Gewalt sei ein legitimes Mittel zur Lösung von Ehekonflikten, widerspricht das fundamental den Werten unserer Gesellschaft. Aufrufe zur Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz.“

Die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Evelyne Menges wiederum wünscht sich auf der Homepage des Ablegers des Zentralrats der Muslime eine „klare inhaltliche Distanzierung von jeglicher Form von Gewalt“. Die Stellen sollten „schnellstmöglich“ von der Website gelöscht werden. 

Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen

Ein Straftatbestand sei jedoch nicht erfüllt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München – Es läge „keine Anstiftung zu konkreten Körperverletzungshandlungen vor“.

Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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