Justizministerium: Ungarische Staatsbürger versuchen mit ukrainischen Pässen Bürgergeld zu erhalten
Ukrainer haben in Deutschland einen anderen Status als Flüchtlinge und können deshalb statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – also Bürgergeld – beziehen. Ohne dazu berechtigt zu sein, haben dies auch andere Personen ausgenutzt, wie kürzlich bekannt wurde.
Stuttgart. – In mehreren Bundesländern, vor allem in Baden-Württemberg und Bayern, ist es möglicherweise zu zahlreichen Betrugsfällen gekommen, bei denen sich ungarische Staatsbürger als geflüchtete Ukrainer ausgegeben haben, um Bürgergeld zu kassieren. Dies berichten die Stuttgarter Nachrichten. Demnach sollen ungarische Staatsbürger kurz zuvor ausgestellte ukrainische Pässe vorgelegt haben, ohne ihre wahre Identität preiszugeben. Ziel sei es gewesen, auf diese Weise Bürgergeld zu erhalten. Das Justizministerium prüft nun mehr als tausend Fälle.
Rund 1.700 Verdachtsfälle gemeldet
Nach Angaben des baden-württembergischen Justizministeriums wurden den ungarischen und ukrainischen Behörden bislang rund 1.700 Verdachtsfälle zur Überprüfung gemeldet. Von beiden Seiten seien rund 500 Rückmeldungen eingegangen, sagte eine Sprecherin laut der Stuttgarter Nachrichten. In 58 Fällen habe sich die ungarische Staatsangehörigkeit bestätigt.
Bundesweit geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von mehr als 5.600 Fällen aus. Der Verdacht war bereits 2023 zunächst im Südwesten aufgekommen. Mitarbeiter der Jobcenter Heilbronn und Mannheim waren misstrauisch geworden, als sie im direkten Gespräch mit Leistungsempfängern feststellten, dass der ukrainische Dolmetscher sich nicht mit ihnen verständigen konnte. Ähnliche Verdachtsmomente gab es in Ausländerbehörden, berichten die Stuttgarter Nachrichten weiter.
„Kein direkter Zugang zu Bürgergeld für Neuankömmlinge“
Seit Mai 2023 besteht die Möglichkeit, solche Fälle zentral über das Regierungspräsidium Karlsruhe an das Bamf zu melden, das sie zur Überprüfung an die ungarischen und ukrainischen Behörden weiterleitet. „Wir haben unmittelbar reagiert und die Ausländerbehörden bei der Einrichtung eines Überprüfungsverfahrens unterstützt“, zitieren die Stuttgarter Nachrichten Siegfried Lorek, Staatssekretär für Migration im Land. Ziel sei es, Falschangaben aufzudecken, bevor eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. „Nach unserem aktuellen Stand handelt es sich noch nicht um ein Massenphänomen, wir wollen aber jedem Einzelfall konsequent nachgehen und vor allem auch weniger offensichtliche Fälle aufdecken.“ Die Ausländerbehörden seien deshalb mehrfach vom Ministerium angeschrieben und für das Thema sensibilisiert worden.
Angehörige der ungarischen Minderheit in der Ukraine können zwar beide Staatsangehörigkeiten besitzen, sie haben dann aber keinen Anspruch auf vorübergehenden Schutz für Geflüchtete. Lorek führt diese Fälle auf den Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung zurück. „Das Leistungsniveau in Deutschland ist deutlich über dem zum Beispiel in Frankreich“, sagt der CDU-Politiker. „Deshalb sollte für neu ankommende Personen aus der Ukraine der direkte Zugang zum Bürgergeld zurückgenommen werden“, fordert Lorek.