Kopftuchdebatte: Schönborn für Bildung statt Verbot

Das Kopftuch bzw. das Verbot desselbigen ist in Österreich seit einigen Wochen wieder Thema. In einem Interview äußerte sich nun auch Kardinal Christoph Schönborn dazu.
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Kopftuchdebatte: Schönborn für Bildung statt Verbot

Bild: Kardinal Christoph Schönborn / Bild: GuentherZ [CC BY] (Bild zugeschnitten)

Das Kopftuch bzw. das Verbot desselbigen ist in Österreich seit einigen Wochen wieder Thema. In einem Interview äußerte sich nun auch Kardinal Christoph Schönborn dazu.

Wien. – In der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ erklärte Kardinal Christoph Schönborn heute, dass er in Sachen Kopftuchverbot eher auf Bildung statt auf Verboten setzen wolle. Es müsse in einer pluralistischen Gesellschaft möglich sein, verschiedene religiöse Symbole im öffentlichen Raum zu haben, erklärte Schönborn im Interview.

Erziehen statt Verbieten

Das Entscheidende ist aber, dass über die Bildung Fehlentwicklungen, die auch mit religiösen Zeichen verbunden sein können, möglichst vermieden werden. Die Bischofskonferenz habe bereits vor Monaten Stellung zu diesem Thema genommen. „Unser Akzent ist weniger das Verbieten, sondern das Erziehen“, erklärte der Kardinal.

Im Zusammenhang mit behördlichen Befragungen von konvertierten Asylbewerbern merkte Schönborgn grundsätzlich an, dass Konversion zur Religionsfreiheit gehöre. Das verstehe er auch als „Botschaft an alle Religionsgemeinschaften“. Er sei der Meinung, dass das Urteil, ob jemand einer Glaubensgemeinschaft angehöre oder nicht, der jeweiligen Religionsgemeinschaft zusteht, so Schönborn. Schließlich habe man die Konvertiten oftmals ein Jahr auf die Taufe vorbereitet. Die Behörden, mit denen die Zusammenarbeit grundsätzlich sehr gut verlaufe, sollten diesbezüglich den Religionsgemeinschaften vertrauen. Denn die Abschiebung in ein mehrheitlich muslimische Land kann „für so jemanden lebensgefährlich werden“, argumentierte Scchönborn.

Erneute Kopftuchdebatte

In den vergangenen Wochen war das Kopftuchverbot wieder vermehrt Thema in der österreichischen Innenpolitik. Nachdem das „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“ seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 an Volksschulen verboten ist, brachte die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Der Präsident der IGGÖ, Ümit Vural, kritisierte dass das vorliegende Gesetz ausschließlich das islamische Kopftuch diskriminiere, dieses sei aber „Teil der religiösen Praxis“.

Später war sogar von einer Ausweitung des Kopftuchverbots auf Lehrerinnen die Rede. Die neue Integrationsministerim Susanne Raab (ÖVP) meinte etwa, dass ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein möglicher nächster Schritt wäre. Für Grünen-Chef Werner Kogler ist eine solche Ausweitung allerdings „nicht vorstellbar“.

Weiterlesen:

Kopftuchverbot: FPÖ-Sippel fordert Regierung zu „rascher Umsetzung” auf (15.01.2019)

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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