Linke NGO Correctiv belästigt jetzt patriotisches Bürgernetzwerk Ein Prozent
Nach den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen, bei denen Ein Prozent aktiv an der Wahlbeobachtung beteiligt war, erhielt das patriotische Netzwerk eine Anfrage von Correctiv. Diese beantwortet Ein Prozent öffentlich.
Berlin/Dresden/Erfurt. – Im Rahmen der zurückliegenden Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen hatte das patriotische Bürgernetzwerk Ein Prozent zur Wahlbeobachtung aufgerufen und stand auch am Wahltag für Fragen rund um das Thema und die Wahl zur Verfügung. Dieses Engagement hat nun das linke Recherchekollektiv Correctiv auf den Plan gerufen.
Demnach hat Ein Prozent eine Anfrage von Correctiv erhalten, in der es um Wahlbeobachtung und konkret um einen Bericht von Ein Prozent geht, wonach Wahlbeobachter in Thüringen und Sachsen systematisch ausgesperrt worden seien. Um die „oberflächliche, tendenziöse Arbeitsweise dieser fremdfinanzierten 'gemeinnützigen' GmbH aufzuzeigen“, habe sich Ein Prozent jedoch entschlossen, die Anfrage öffentlich zu beantworten.
Keine Störung durch Wahlbeobachter
Correctiv behauptet in seiner Anfrage, der Fall, in dem Wahlbeobachter in einem Erfurter Wahllokal ausgesperrt worden sein soll, habe sich so nicht zugetragen. Die Personen seien dem Wahlvorstand bekannt und bereits zuvor unangenehm aufgefallen. Es sei ein Absperrband zum Tisch gezogen worden, um Störungen bei der Auszählung zu vermeiden. Die Personen hätten weiterhin gute Sicht auf den Auszählungstisch gehabt.
Weder Wahlbeobachter noch Polizei hätten von Störungen durch Wahlbeobachter berichtet, erklärte Ein Prozent dazu. „Vielmehr kam es an diesem Wahltag in vielen Orten Sachsens und Thüringens zu Absperrungen der Stimmauszählung durch Absperrbänder und Stuhlreihen“. Vor Ort seien die Wahlbeobachter teilweise durch ein Absperrband von der Auszählung ausgeschlossen worden. Obwohl das Band an der engsten Stelle nur 1,3 Meter vom Tisch entfernt gewesen sei, sei der Rest der Auszählung nicht einsehbar gewesen. Die Beobachter seien sogar angewiesen worden, den Raum zu verlassen und die andere Seite des Auszählungsortes durch eine Tür zu beobachten, die ebenfalls mit einem Absperrband versperrt gewesen sei. „Eine vollständige Beobachtung war somit nicht möglich“, heißt es von Ein Prozent.
Man frage sich zudem, warum Wahlvorstände überhaupt mit Absperrbändern ausgestattet werden und warum die Öffentlichkeit der Wahl eingeschränkt werden soll. Die von Correctiv in diesem Zusammenhang gestellten Fragen zeugten insgesamt von Unkenntnis der konkreten räumlichen Gegebenheiten im Erfurter Wahllokal 0322 und einer oberflächlichen Auseinandersetzung mit den Wahlgesetzen, betont Ein Prozent.
Correctiv hält Vorgehen für unzulässig
Ein Prozent weist in seinem Leitfaden für Wahlbeobachter auch darauf hin, dass bei verdächtig vielen ungültigen Stimmen eine Neuauszählung verlangt werden kann. Correctiv hält dies für unzulässig und beruft sich dabei auf das Thüringer Wahlgesetz § 40. Ein Prozent erklärt dazu, dass sich vieles aus der Praxis ergebe, „wo es oft ohne gesetzliche Vorgaben funktioniert – auch, weil vieles nicht im Detail geregelt ist“. So würden bei der Auszählung ungültige Stimmen gesondert behandelt, vom Wahlvorstand geprüft, vermerkt und dem Protokoll beigefügt. Wenn Wahlbeobachter Fehler feststellen, fordern sie häufig eine erneute Überprüfung der ungültigen oder falsch zugeordneten Stimmen. Die Auszählung würde oft nach dem Vier-Augen-Prinzip erfolgen, „das zwar auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber weitverbreitet ist, und in der Regel ohne Probleme durchgeführt wird“.