Linksextremismus: Simeon T. bleibt vorerst wohl in Ungarn

Der mutmaßliche Linksextremist Simeon T. ist in der vergangenen Woche nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht wollte die Auslieferung stoppen, scheiterte aber. In Berlin stößt das Verfahren auf Kritik. Die linke Szene will derweil die Gewaltfrage neu stellen.

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Linksextremismus: Simeon T. bleibt vorerst wohl in Ungarn

Die ungarischen Behörden hatten damals ein Video veröffentlicht, auf dem zu sehen ist, wie T. von den österreichischen Behörden an die ungarischen Kollegen übergeben wird.

© Screenshot YouTube

Berlin/Budapest. – In der vergangenen Woche wurde Simeon T., der im Februar 2023 in Ungarn zusammen mit anderen Linksextremisten mehrere Menschen angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben soll und sich inzwischen Maja T. nennt, nach Ungarn ausgeliefert. Dort muss sich T. als Mitglied einer „linksextremistischen Organisation junger Erwachsener“ sowie wegen versuchter gefährlicher und schwerer Körperverletzung verantworten. Noch in der Nacht versuchten T.s Anwälte, die Auslieferung mit Verweis auf die unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn zu stoppen; am frühen Freitagmorgen reichten sie einen entsprechenden Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein. Der positive Bescheid kam um 10.50 Uhr und damit zu spät: T. befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits auf ungarischem Hoheitsgebiet, wie mehrere Medien berichten. Dort haben deutsche Polizei- und Justizbehörden keine Befugnisse.

Generalstaatsanwaltschaft verteidigt Vorgehen

Das Vorgehen war in den vergangenen Tagen auf Kritik gestoßen. Im Raum steht der Vorwurf, die Berliner Generalstaatsanwaltschaft habe sich über die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts hinweggesetzt. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft verteidigt indes den Zeitpunkt der Auslieferung T.s nach Ungarn. Es habe Hinweise gegeben, dass mit Störaktionen zur Verhinderung der Auslieferung zu rechnen sei, sagte die ständige Vertreterin des Generalstaatsanwalts in Berlin, Simone Herberth, im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.

Sie gehe davon aus, dass sich das sächsische Landeskriminalamt (LKA) „aufgrund dieser Bedrohungsszenarien“ für den frühen Hubschrauberflug nach Österreich entschieden habe, von wo aus T. den ungarischen Behörden übergeben wurde. Eine solche Entscheidung liege im Ermessen des LKA, so Herberth. Der früheste Flug sei um 4.00 Uhr morgens möglich gewesen, weshalb T. um 2.00 Uhr in der JVA Dresden abgeholt worden sei.

Insgesamt 14 Haftbefehle ausgestellt

Auf dem linken Portal Indymedia erschien nach der Auslieferung ein Aufruf, die „Gewaltfrage“ neu zu stellen. „Ist die Gewaltfrage womöglich so zu beantworten, dasz (sic!) in der politischen Auseinandersetzung Gewalt durchaus legitimes Mittel sein kann?“

Die Rote Hilfe kritisierte unterdessen, an T. solle ein Exempel statuiert werden, „um die antifaschistische Bewegung einzuschüchtern“. Insgesamt haben die ungarischen Behörden gegen 14 weitere Personen europäische und internationale Haftbefehle erlassen, drei davon wurden nach Angaben der ungarischen Polizei im Ausland festgenommen. Eine davon ist Hanna S., die seit Anfang Mai in Nürnberg in Untersuchungshaft sitzt. Ihre Auslieferung haben die ungarischen Behörden offenbar noch nicht beantragt.

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