Messerangriff vor Shisha-Bar: Sechs Jahre Haft, aber Täter bleibt frei

In Grevenbroich wurde ein verurteilter Straftäter zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Jetzt ist er gegen Kaution wieder auf freiem Fuß.

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Messerangriff vor Shisha-Bar: Sechs Jahre Haft, aber Täter bleibt frei

Der Verurteilte wurde gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt.

© IMAGO / Funke Foto Services

Grevenbroich. – In einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht Mönchengladbach ist ein 26-jähriger Mann aus Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen der gefährlichen Körperverletzung und des versuchten Totschlags schuldig gesprochen worden. Trotz einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren wurde der Verurteilte gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Die 7. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Martin Alberring begründete ihre Entscheidung ausführlich.

Der Prozess um die Vorfälle in der Nacht vom 19. auf den 20. Januar endete am Mittwoch mit einer Verurteilung. Der Angeklagte war in einer Shisha-Bar und einem nahe gelegenen Café in Grevenbroich in eine körperliche Auseinandersetzung verwickelt, bei der zwei Männer durch Messerstiche verletzt wurden. Die beiden Verletzten wurden in ein Krankenhaus eingeliefert, entschieden sich jedoch, die Klinik auf eigene Gefahr zu verlassen. Die Ermittlungen führten schließlich zur Festnahme des Mannes durch ein Sondereinsatzkommando (SEK).

Sechs Jahre Haft – aber auf freiem Fuß

Das Gericht verurteilte den Grevenbroicher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren, setzte ihn aber gegen Kaution auf freien Fuß. Richter Alberring erklärte, der Angeklagte sei bislang nicht vorbestraft, habe die Tat gestanden und einem Täter-Opfer-Ausgleich zugestimmt. Dies habe zu der Entscheidung geführt, ihn unter strengen Auflagen auf freien Fuß zu setzen.

Der 26-Jährige muss sich ab sofort dreimal pro Woche auf der örtlichen Polizeiwache melden, berichtet die Rheinische Post. Außerdem muss er eine Kaution in Höhe von 20.000 Euro hinterlegen, entweder in bar oder in Form einer Bankbürgschaft. Weitere Auflagen sind die Abgabe seines Reisepasses und ein Kontaktverbot zu den Geschädigten. Sollte er gegen eine dieser Auflagen verstoßen, droht ihm die sofortige Rückkehr in Haft.

Hintergründe der Tat bleiben im Dunkeln

Die genauen Hintergründe des Streits zwischen den beiden Parteien blieben im Prozess weitgehend ungeklärt. Beide Seiten haben einen türkischen Migrationshintergrund, der Angeklagte ist deutscher Staatsbürger. Der Richter betonte, dass der Staat auch dann ein Interesse an der Strafverfolgung habe, wenn sich die betroffenen Familien verständigen. Während des Prozesses zeigte sich, dass einige Zeugen der Opferseite nicht bereit waren, den Angeklagten zu belasten und teilweise von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten.

Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können innerhalb eines Monats Revision einlegen.

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