Nach „Geheimplan“-Lüge: Ex-Presserat fordert personelle Konsequenzen beim ÖRR

Die Correctiv-Recherchen über einen angeblichen „Geheimplan gegen Deutschland“ sorgten Anfang des Jahres für Aufsehen, erwiesen sich aber als irreführend. Das ehemalige Presseratsmitglied Peter Welchering spricht nun sogar von Verstößen „von bisher nicht beobachteter Massivität“ und fordert Konsequenzen.

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Nach „Geheimplan“-Lüge: Ex-Presserat fordert personelle Konsequenzen beim ÖRR

ARDaktuell habe bei der Berichterstattung über das Dramolett von Correctiv massiv gegen journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, kritisiert der Ex-Presserat.

© IMAGO / Future Image

Mitte Januar 2024 hatte das Recherchenetzwerk Correctiv mit seinem Bericht über den „Geheimplan gegen Deutschland“ international für Aufsehen gesorgt. In dem Bericht über das Treffen verschiedener rechter Akteure war zunächst von Deportationsplänen die Rede, die bei dem Treffen geschmiedet worden seien. Solche Pläne hat es jedoch nie gegeben, Correctiv hat durch seine Berichterstattung lediglich diesen Eindruck erweckt. In der Folge übernahmen jedoch andere Medien die Darstellung von Correctiv, darunter auch Tagesschau Online. Dies wurde in den vergangenen Monaten von verschiedenen Seiten kritisiert, unter anderem vom ehemaligen Mitglied des Deutschen Presserats, Peter Welchering.

Welchering fordert personelle Konsequenzen

Auf X schreibt er: „Als ehemaliges Mitglied des Deutschen Presserates (2010-2014) erschüttern mich die massiven Verstöße von @ARDAktuell gegen den Pressekodex sehr. Zuständig sind jedoch die Gremien von ARD und NDR, nicht der Presserat. Doch die ARD arbeitet nach den Bestimmungen des Pressekodex“. Darunter ist ein Screenshot zu sehen, in dem es heißt, dass seine Analysen zur „Causa Correctiv“ in Sachen „Geheimplan“-Veröffentlichung bisher eines deutlich ergeben hätten: „ARDaktuell hat bei der Berichterstattung über das Dramolett von Correctiv nicht nur massiv gegen journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, sondern auch gegen Programmgrundsätze von ARD und NDR“.

Auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23.07.2024 (AZ: 7W78/24) mache deutlich, dass die Redaktion der Tagesschau keine eigenen Recherchen zum „Geheimplan-Text“ von Correctiv vorlegen könne. „Sie haben Aussagen des Dramoletts übernommen und einfach nachrichtlich dargestellt“, kritisiert er. Die als „unwahre Tatsachenbehauptungen“ vom Gericht festgestellten Aussagen seien von der Tagesschau nicht weiter hinterfragt worden, „sie konnten auch nicht weiter belegt werden“. Ein so massiver Verstoß gegen Programmgrundsätze müsse Konsequenzen haben, auch personelle, heißt es auf X weiter. „Die Gremien der ARD und des NDR müssen dringend handeln.“ Immerhin sei der Verstoß gegen journalistische Standards durch die Tagesschau in der Causa Correctiv „von bisher nicht beobachteter Massivität“, wie Welchering auf X betont.

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