Neuer Schlag gegen Identitäre: Finanzamt soll Vereinsgebaren prüfen
Wie die Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) in einer Videobotschaft am Donnerstag mitteilte, ordnete die Staatsanwaltschaft Graz offenbar an, dass das Finanzamt sämtliche verbundene Vereine überprüfen möge.
Graz. – Es war ein Prozess, dessen Verlauf und vorläufiger Ausgang ganz Österreich beschäftigte. Im Juli mussten sich siebzehn Mitglieder und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) unter anderem wegen des Vorwurfs der kriminellen Vereinigung (§278 StGB) und der Verhetzung (§283 StGB) vor Gericht verantworten. Letztendlich erging nach zehn Verhandlungstagen ein erstinstanzlicher Freispruch in den Hauptanklagepunkten- woraufhin die Staatsanwaltschaft volle Berufung einlegte (Die Tagesstimme berichtete).
Geldwäsche-Vorwurf um „Defend Europe“
Nun flatterte den Aktivisten offenbar die nächste Hiobsbotschaft ins Haus. Noch ehe der Ausgang des Berufungswegs bekannt ist, wird erneut gegen die Gruppe ermittelt. Dabei beruft sich die Staatsanwaltschaft auf den Vorwurf angeblicher Geldwäsche im Hinblick auf die Defend Europe-Mission im Sommer 2017. Bei dieser dokumentierten Identitäre aus mehreren europäischen Ländern im Mittelmeer die Aktivitäten von NGOs im Asylbereich.
Bereits im Mai wurden aufgrund ähnlicher Verdachtsmomente seitens der Staatsanwaltschaft mehrere Geschäfts- und Vereinskonten sowie Privatkonten leitender IBÖ-Funktionäre beschlagnahmt.
Sellner befürchtet Aberkennung der Gemeinnützigkeit
Die beiden Sprecher der Gruppe, Martin Sellner und Philipp Huemer wandten sich nun in einer Videobotschaft an die Öffentlichkeit. Sie äußern dabei ihr Unverständnis über die neuerliche Maßnahme. Insbesondere, so Sellner, habe man tatsächlich nach der Mission „alle Einnahmen und Ausgaben klar aufgelistet und dem Finanzamt übermittelt“. Dies sei demnach gemäß seiner Einschätzung lediglich ein „Vorwand“.
Sellner ist überzeugt, dass das eigentliche Ziel der Anordnung eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit sämtlicher identitärer Vereine ist. In diesem Fall würde die Identitäre Bewegung nicht mehr als Verein(e), sondern als Unternehmen behandelt. Die maßgebliche Folge wären hohe Steuernachzahlungen auf sämtliche erhaltenen Spenden innerhalb der vergangenen fünf Jahre, Sellner als Obmann müsste notfalls mit seinem Privatvermögen haften.. Dies sei „absurd“, da in Österreich „jeder Verein“ als gemeinnützig gelte.
Huemer: „Nicht einschüchtern lassen“
Allerdings, so bekundet Huemer im Anschluss, wolle man sich hiervon „nicht einschüchtern lassen“. Gerade in Zeiten, in denen europäische Regierungen einen globalen Migrationspakt unterschreiben wollten, brauche es „kritisch-patriotischen Widerstand – auch auf der Straße“. Er schließt mit der Bitte, dass die Sympathisanten die Gruppe weiterhin unterstützen mögen und wirbt für eine rege Teilnahme der Öffentlichkeit an der IB-Zone am kommenden Samstag, den 13. Oktober in Wien.
Weiterlesen:
Identitären-Prozess: Staatsanwaltschaft legt volle Berufung ein (27.7.2018)
Urteil in Graz: Aus diesem Gründen sprach der Richter die Identitären frei (26.7.2018)
Auch Privatkonten beschlagnahmt: Identitäre starten Unterstützungsaufruf (6.5.2018)