NRW: Stadt Hürth treibt keine ÖRR-Beiträge mehr ein
In der nordrhein-westfälischen Stadt Hürth hatte sich ein Einwohner an die Stadtverwaltung gewandt, weil er anscheinend seinen Rundfunkbeitrag noch nicht bezahlt hatte. Diese teilte ihm in einem Schreiben mit, dass sie für den Einzug des Beitrags gar nicht mehr zuständig sei.
Hürth. – Die Stadt Hürth bei Köln will säumige Rundfunkgebühren künftig nicht mehr von ihren Einwohnern eintreiben. Das geht aus einem derzeit im Internet kursierenden Schreiben der Stadt an einen Einwohner hervor, der seinen Rundfunkbeitrag offenbar noch nicht bezahlt hat. Darin heißt es, „dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat“ und die Stadt Hürth für den WDR keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr durchführe. Die Zuständigkeit liege seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst. Der Fall des betroffenen Einwohners sei daher eingestellt und an den WDR zurückgegeben worden, heißt es in dem Schreiben.
„Da dreht sich gar nichts“
In den Kommentaren reagiert der Großteil der Nutzer jedoch nicht gerade euphorisch: „Da dreht sich gar nichts, nur die Zuständigkeit wechselt. Dann beauftragt der WDR in Zukunft das Amtsgericht/Gerichtsvollzieher“, schreibt ein Nutzer. „Ganz einfach, der WDR führt die Vollstreckung jetzt über die Gerichtsvollzieher durch. Mit allen Konsequenzen. Also nicht falsche Hoffnungen schüren“, meint ein anderer. Wieder andere erklären, dass die Stadt das aus rechtlichen Gründen gar nicht dürfe oder die Zuständigkeit ohnehin nicht bei der Stadt selbst liege.