Nürnberg: AfD-Kritikerin wegen Aufrufs zu Straftaten verurteilt
Ein Instagram-Post führte zur Verurteilung von Laila K. wegen Aufrufs zu Straftaten. Der Prozess stieß auf großes öffentliches Interesse.
Nürnberg. – Ein Fall rund um eine Instagram-Story hat am Donnerstag das Amtsgericht Nürnberg beschäftigt. Eine 29-Jährige wurde wegen des Aufrufs zu Straftaten verurteilt, nachdem sie im Sommer 2023 eine umstrittene Story gepostet hatte. Über die Verhandlung berichtete die Plattform Nordbayern.
Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die 29-jährige Nürnbergerin Laila K., die im Juli 2023 auf ihrem privaten Instagram-Profil eine Story teilte, die einen Stand der AfD auf dem Nürnberger Friedrich-Ebert-Platz zeigte. Über das Bild setzte sie den Schriftzug „WTF“ und in einer zweiten Story die Worte: „Kann die bitte mal jemand überfahren – Danke“, versehen mit einem Herz-Emoji. Vor Gericht gab Laila K. an, sie habe sich über die Wahlwerbung der AfD geärgert und im Affekt gehandelt. Bereits nach einer halben Stunde habe sie den Beitrag wieder gelöscht, weil sie Angst vor möglichen Konsequenzen gehabt habe.
Anzeige durch AfD-Abgeordneten
Trotz der schnellen Löschung hatte einer ihrer rund 1.200 Follower einen Screenshot des Beitrags gemacht und diesen weiterverbreitet. So gelangte der Screenshot schließlich zum AfD-Landtagsabgeordneten Matthias Vogler, der Anzeige erstattete. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Aufrufs zu Straftaten. Lailas Instagram-Profil war zu diesem Zeitpunkt privat, das heißt, ihre Beiträge waren nur für ausgewählte Personen sichtbar. Dennoch erreichte die Anzeige Laila K. im Winter 2023 völlig überraschend. „Es war ein Schock“, sagte sie, als sie von den Ermittlungsbehörden kontaktiert wurde.
Erster Verhandlungstermin abgesagt
Ursprünglich sollte der Prozess bereits im Mai 2024 beginnen, doch die Verhandlung wurde kurzfristig abgesagt. Grund dafür war der unerwartet große Andrang von rund 40 Menschen, die aus Solidarität vor Gericht erscheinen wollten. Der Richter begründete die Absage mit fehlendem Sicherheitspersonal und entschied, dass der Prozess aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden könne.
Am 19. September 2024 wurde die Verhandlung schließlich nachgeholt, erneut unter großem öffentlichem Interesse. Etwa 30 Unterstützer von Laila K. und eine Handvoll Unterstützer von Vogler waren anwesend. Der Prozess verzögerte sich um fast eine Stunde, da der Richter aus Sicherheitsgründen Personenkontrollen für alle Anwesenden anordnete. Zudem führten Diskussionen über vergessene Ausweise von zwei Unterstützerinnen Voglers zu Verzögerungen.
Für Unruhe sorgte auch die Verteidigung, vertreten durch Rechtsanwalt Yunus Ziyal, der sich zunächst weigerte, einer richterlich angeordneten Durchsuchung zuzustimmen. Nach kurzer Diskussion lenkte er jedoch ein. Ziyal überlegte auch, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen, verzichtete dann aber nach Rücksprache mit seiner Mandantin darauf.
Staatsanwaltschaft beantragt Geldstrafe, Verteidigung plädiert auf Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro gefordert. Sie sah in der Instagram-Story einen eindeutigen Aufruf zu Straftaten in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Es sei nicht vorhersehbar gewesen, wie viele Menschen den Beitrag sehen würden und ob überhaupt jemand der Aufforderung nachkommen würde, erklärte der Staatsanwalt.
Die Verteidigung wies diesen Vorwurf jedoch zurück und plädierte auf Freispruch. Ziyal zufolge handelte es sich um eine Meinungsäußerung, die unter die Meinungsfreiheit falle. Zudem kritisierte er die Ermittlungen der Polizei, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass sich der Aufruf eindeutig auf den AfD-Stand bezog. Die Geschichte sei nicht ernst gemeint gewesen, so Ziyal.
Schuldspruch auf Bewährung
Nach mehrstündiger Verhandlung sprach das Gericht Laila K. schuldig. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von 10 Tagessätzen à 55 Euro verurteilt. Laila K. und ihr Verteidiger kündigten an, das Urteil zunächst sacken zu lassen und innerhalb der siebentägigen Frist über eine Berufung zu entscheiden. Sowohl sie als auch die Staatsanwaltschaft haben bis zum 26. September Zeit, Berufung einzulegen.