Nutzer empört: Gilt in dieser Münchner Behörde wieder eine FFP2-Maskenpflicht?

Während viele die einschneidenden Coronamaßnahmen bereits hinter sich gelassen haben dürften, mussten die Anwesenden bei einer Gerichtsverhandlung im Münchner Justizpalast eine FFP2-Maske tragen.

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Nutzer empört: Gilt in dieser Münchner Behörde wieder eine FFP2-Maskenpflicht?

Nach wie vor tragen viele Menschen freiwillig Mund-Nasen-Schutz, in einer Münchner Behörde war das bei einer Verhandlung unlängst aber Pflicht.

© Foto von Markus Winkler auf Unsplash

München. – Die Coronapandemie hatte durch das SARS-CoV-2-Virus und die damit verbundenen Einschränkungen das tägliche Leben stark verändert. Besonders einschneidend war die Einführung der Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen. Während die Coronamaßnahmen einschließlich der Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Deutschland inzwischen der Vergangenheit angehören, mussten Anwesende bei einer Verhandlung im Münchner Justizpalast nun wieder eine FFP2-Maske tragen.

Justiz verlangt Masken im Sitzungssaal

Die Vorschrift, diese Art von Mund-Nasen-Schutz wieder zu tragen, geht aus einer Pressemitteilung zu einer Gerichtsverhandlung am 24. Oktober im Justizpalast in München hervor. Demnach macht das Oberlandesgericht München das Tragen einer FFP2-Maske für alle im Sitzungssaal anwesenden Personen zur Pflicht. In der Sicherheitsverfügung des Gerichts zu der Verhandlung heißt es, dass „alle Anwesenden (Prozessbeteiligte, Pressevertreter, Zuhörer etc.)“ im Sitzungssaal eine FFP2-Maske tragen müssen. Lediglich die jeweils sprechenden Prozessbeteiligten dürfen die Maske für die Dauer ihrer Redebeiträge abnehmen, um die Verständlichkeit zu gewährleisten.

Kommt die Maskenpflicht zurück?

In den Sozialen Netzwerken reagierten Beobachter empört auf die Maskenpflicht und bezeichneten sie unter anderem als „vollkommen geisteskrank und rechtswidrig“. Auf Anfrage von FREILICH bestätigte ein Pressesprecher des OLG München, dass es für den genannten Prozess eine Maskenpflicht gegeben habe. Es handele sich aber nicht um eine allgemeine Maskenpflicht. Diese gebe es am Oberlandesgericht München nicht. Bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Rahmen der genannten Verhandlung habe es sich lediglich um eine „Einzelfallmaßnahme“ gehandelt, so der Pressesprecher.

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