Österreichische Politikwissenschaftlerin verklagt Heimatkurier wegen Anführungszeichen

Eine Klage gegen den Heimatkurier sorgt für Aufsehen: Die österreichische Politikwissenschaftlerin Judith G. fühlt sich unter anderem durch ironische Anführungszeichen beim Begriff „Expertin“ herabgesetzt und fordert nun Schadensersatz.

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Österreichische Politikwissenschaftlerin verklagt Heimatkurier wegen Anführungszeichen

G. fordert vom Heimatkurier Schadensersatz in Höhe von 4.500 Euro sowie die Übernahme ihrer Anwaltskosten.

© Foto von Wesley Tingey auf Unsplash / Heimatkurier

Wien. – Das patriotische Online-Nachrichtenmedium Heimatkurier sieht sich derzeit mit einer Zivilklage der österreichischen Politikwissenschaftlerin Judith G. konfrontiert. Sie fordert Schadensersatz in Höhe von 4.500 Euro sowie die Übernahme ihrer Anwaltskosten. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Artikel des Heimatkuriers vom Anfang des Jahres, der sich kritisch mit der Arbeit, der Methodik und den Netzwerken von Judith G. auseinandersetzt.

Ironie in der Kritik

Nach Ansicht von G. hat der Artikel im Heimatkurier ihre wissenschaftliche Integrität beschädigt. Insbesondere kritisiert sie die Verwendung von ironischen Anführungszeichen beim Begriff „Expertin“, da dadurch ihre fachliche Qualifikation in Frage gestellt werde. Konkret heißt es in dem Anwaltsschreiben, das FREILICH vorliegt: „In den mit dem Bild zusammenhängenden Texten, werden der Kl (Klägerin, Anm. d. Red.) 'Tatsachenverdrehung und absurdes Framing' und 'offensichtliche Falschbehauptungen' im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeiten, konkret im Zuge eines wissenschaftlichen Artikels auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung, im Zuge ihrer Dissertation und im Zuge einer Einladung beim ORF als Rechtsextremismusexpertin vorgeworfen.“

G. werde „als 'Expertin' unter Anführungszeichen bezeichnet, die in Wahrheit keine Expertise habe und die im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit auch nicht objektiv und neutral sei, sondern ideologische Meinungsmacherin, die parteipolitisch agiere und auch parteipolitisch gelenkt werde“. Dieser Eindruck werde durch das Titelbild des Artikels noch verstärkt, heißt es weiter. Auf dem Titelbild war G. vermummt und als „gefährliche, radikale Person“ dargestellt worden. Inzwischen wurde das Bild gelöscht. G. fordert auch die Löschung des Beitrags.

Heimatkurier bittet um Spenden

Der Heimatkurier bezeichnet die Klage als Versuch, kritische Berichterstattung zu unterdrücken und sieht darin eine Form der finanziellen Auszehrung eines unabhängigen Medienprojekts. In den letzten Jahren seien unabhängige Medienprojekte immer stärker unter Druck geraten, so der Heimatkurier: „Neben den üblichen Herausforderungen sehen sich Projekte wie der Heimatkurier mit systematischen Angriffen konfrontiert – sei es durch Diffamierung, gezielte Repression oder wie im jetzigen Fall juristische Einschüchterung über den Weg von Zivilklagen“.

Die Verteidigung in dem Verfahren ist für den Heimatkurier eine finanzielle Belastung. Bereits jetzt belaufen sich die Kosten auf mehrere tausend Euro, wie es in einer Klageschrift heißt. Weitere Kosten durch den Instanzenweg oder mögliche Folgeklagen seien absehbar. Im Gegensatz zu großen Medienkonzernen verfüge der Heimatkurier weder über staatliche Unterstützung noch über institutionelle Förderungen. „Unser einziger Rückhalt sind Sie als treue Leser“, appelliert das Team an die Unterstützer des Projekts.

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