OLG bestätigt Urteil: Öllinger verliert gegen Burschenschafter

Das Oberlandesgericht bestätigt das medienrechtliche Urteil wegen übler Nachrede gegen Karl Öllinger (Grüne). Einem Burschenschafter war fälschlicherweise vorgeworfen worden, den „Hitlergruß“ gezeigt zu haben. Wien. – Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger ist am Oberlandesgericht Wien mit seiner Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz gescheitert. Dies gab Öllinger am Donnerstag auf Facebook bekannt, auch Der Standard und Unzensuriert berichteten über das Urteil.
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OLG bestätigt Urteil: Öllinger verliert gegen Burschenschafter

Karl Öllinger war langjähriger Nationalratsabgeordneter der Grünen. (19.11.2009) Bild: © Parlamentsdirektion / Mike Ranz (Bild zugeschnitten)

Das Oberlandesgericht bestätigt das medienrechtliche Urteil wegen übler Nachrede gegen Karl Öllinger (Grüne). Einem Burschenschafter war fälschlicherweise vorgeworfen worden, den „Hitlergruß“ gezeigt zu haben.
Wien. – Der ehemalige Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger ist am Oberlandesgericht Wien mit seiner Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil wegen übler Nachrede nach § 6 Mediengesetz gescheitert. Dies gab Öllinger am Donnerstag auf Facebook bekannt, auch Der Standard und Unzensuriert berichteten über das Urteil.

Winken und kein „Hitlergruß“

Der Ex-Nationalratsabgeordnete hatte im Januar 2019 auf seiner Facebook-Seite in einem Screenshot eines Tweets zwei Fotos verbreitet, auf denen ein Burschenschafter mit ausgestrecktem rechten Arm zu sehen ist. Dem Studenten wurde deshalb unterstellt, den „Hitlergruß“ in Richtung linker Demonstranten gezeigt zu haben. Der Burschenschafter wies diesen Vorwurf jedoch zurück und erklärte, er habe aus dem Fenster der Wiener akademischen Burschenschaft Gothia gewunken. Videomaterial, das in den sozialen Netzwerken veröffentlicht wurde, stützte diese Darstellung letztlich auch.
Der Burschenschafter klagte daraufhin unter anderem Öllinger und die heutige Justizministerin Alma Zadić (Grüne), die beide die Bilder verbreitet hatten, und bekam vor Gericht recht. Öllinger wurde am Landesgericht Wien in erster Instanz medienrechtlich wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung von 1.500 Euro verurteilt, weil er dem Burschenschafter nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht nationalsozialistische Wiederbetätigung unterstellt hatte.

Öllinger will vor den OGH ziehen

Die Berufung des Ex-Grünen-Abgeordneten wies nun das Oberlandesgericht ab. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Auf seiner Facebook-Seite kommentierte Öllinger das Urteil unter anderem mit den Worten: „Meiner Berufung wurde also nicht stattgegeben.
Ich bin fassungslos über diese Naivität (Ich ergänze noch: ) und Ignoranz!“ Ganz vorbei dürfte der Rechtsstreit jedoch noch nicht sein: Öllingers Anwältin Maria Windhager kündigte laut Standard-Bericht bereits an, einen Erneuerungsantrag an den Obersten Gerichtshof wegen Verletzung der Meinungsfreiheit stellen zu wollen.
Weiterlesen:
„Kein Hitlergruß: Burschenschafter weist Vorwürfe zurück“ (25.01.2019)
„Keine NS-Symbolik: Öllinger blitzt mit Anzeige gegen Künstler Wiesinger ab“ (21.08.2019)

Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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