Operation Luxor: Razzien bei Muslimbruderschaft waren teilweise rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Graz hat neun Beschwerden recht gegeben.
Graz. – Die Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 waren zum Teil rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz laut mehreren Medienberichten entschieden. In neun Fällen habe das OLG den Beschwerden der Betroffenen gegen die Hausdurchsuchung recht gegeben, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Nach Ansicht des OLG hatte in diesen Fällen die Verdachtslage nicht ausgereicht, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen.
Kritik an Staatsanwaltschaft
Den insgesamt 70 Beschuldigten, bei denen es sich angeblich um Mitglieder der Muslimbruderschaft handeln soll, wird die Finanzierung einer Terrororganisation vorgeworfen. Wie der „Standard“ berichtet, kritisiert das OLG Graz die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft scharf. So habe der anonyme Hinweisgeber, auf den sich die Ermittlungen stützen, keine Tatsachenwahrnehmungen geäußert, sondern „primär Einschätzungen“ geliefert. Auch die von der Staatsanwaltschaft eingeholten Gutachten würden kritisch betrachtet.
Eine Stellungnahme von der Staatsanwaltschaft Graz gibt es noch nicht. Laut Sprecher Hansjörg Bacher ist die Entscheidung des OLG noch nicht eingelangt.