Plattform für Kinderpornos: Hauptsache keine „rechten Parolen“
In diesem Monat startete am Landgericht Limburg der Prozess gegen die Missbrauchs-Plattform „Elysium“. Die mutmaßlichen Betreiber der Internetseite bezeichnen sich selbst als „ehrenwerte Männer“ und wollen diese Selbstbezeichnung mit fragwürdigen und teils absurd wirkenden Aussagen stützen. Laut Bericht des swr sollen manche der Opfer erst zwei Jahre alt gewesen sein.
Hessen. In der griechischen Mythologie bezeichnet „Elysion“ die Insel der Seligen. Umso kurioser wirkt diese Selbstbezeichnung für eine Internetplattform, auf der Kinderpornographie veröffentlicht und ausgetauscht wird, es sich also um eine höchst strafrechtlich relevanten Vorgang handelt. Nun müssen sich die mutmaßlichen Betreiber vor Gericht verantworten.
Was ist Elysium?
Die Internetseite „Elysium“ konnte man über das sogenannte „Darknet“ (das verborgene Internet) etwa ein halbes Jahr lang ansteuern, bis sie von staatlichen Ermittlern abgeschaltet worden war. Die Plattform verfügte über eine überraschend große Reichweite: Über 100.000 Nutzer registrieren sich und tauschten untereinander das in Teilen selbst produzierte kinderpornographische Film- und Bildmaterial aus. Dabei entstanden laut Bild-Bericht knapp 2.000 Forumseinträge.
Bereits vor dem Beginn des Prozesses kündigten die vier Angeklagten eine Aussage vor dem Landgericht in Limburg (Hessen) an. Als Kopf der Organisation musste sich der sogenannte „Frank M.“ verantworten, der nach eigener Aussage aber nur die Technik für die Plattform bereitgestellt habe. Außerdem verabscheue er Kinderpornographie und habe Daten sammeln wollen, um diese später der Polizei übergeben zu können, behauptete der Angeklagte. Die Staatsanwältin Julia Bussweiler äußerte jedoch Zweifel an dieser Darstellung. Immerhin habe der Angeklagte selbst Kinderporno-Material besessen und monatlich insgesamt 400 Euro für die IT-Sicherheit bezahlt.
Kampf gegen „rechte Parolen“ als gute Tat
Noch verwunderlicher als diese Rechtfertigungsstrategie äußerte sich ein Administrator, der unter dem Nickname „Panda“ die Chats der Plattform betreute. Seine Aufgabe sei es gewesen, die Chats von Pöbeleien oder rechten Parolen zu säubern. Offensichtlich soll selbst bei einer Anklage für den Vertieb von Kinderpornographie der Kampf gegen unsittliche Gedanken die Richter milde stimmen. Ob diese Tätigkeit dem Angeklagte tatsächlich als Vergütung auf seinem ethischen Konto angerechnet wird und zu einer Strafmilderung beitragen wird, bleibt abzuwarten.
Der Prozess ist noch auf weitere 13 Verhandlungstage angesetzt.