Prozess gegen 14 Linksextremisten wegen Störaktion gegen Identitäre
In Wien begann am 7. Juli der Prozess gegen 14 Linksextremisten, die 2018 eine Kundgebung der Identitären gestört haben sollen. Die Anklage wirft ihnen Sprengung einer Versammlung, Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Körperverletzung vor.
Wien.– Am 13. Oktober 2018 veranstaltete die Identitäre Bewegung (IB) auf der Wiener Freyung eine „IB-Zone“. Dabei handelt es sich um einen Info-Stand, in dessen Umgebung IB-Aktivisten Flugzettel verteilten. Während der Veranstaltung erschienen 20 bis 30 vermummte Linksextremisten und versuchten, die Identitären mit Regenschirmen zu bedrängen, wobei sie laute Parolen riefen.
Linksextreme leisteten Widerstand gegen Polizei
Die Polizei war vor Ort und ging sofort dazwischen, wie auf einem Video von Identitären-Chef Martin Sellner zu sehen ist. Ebenfalls ist darin festgehalten, wie die Polizei die Linksextremisten wiederholt auffordert, 50 Meter Abstand zur IB-Zone einzuhalten, was diese jedoch ignorieren. Stattdessen leisten einige der Störer Widerstand gegen die Polizisten, als diese beginnen, sie zurückzudrängen.
Am Dienstag hat nun am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen 14 der beteiligten Linksextremisten begonnen. Ihnen wird die versuchte Sprengung einer Versammlung vorgeworfen. Gegen 13 von ihnen wird zusätzlich wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen versuchter schwerer Körperverletzung ermittelt. Letzterer Vorwurf wird damit begründet, dass aus den Reihen der Linksextremisten ein Schirm auf die Polizisten geworfen worden sei.
Von den 14 Angeklagten äußerten sich 13 überhaupt nicht. Lediglich einer sprach von einer „politisch motivierten Anklage“. Alle bekennen sich nicht schuldig. Auch die Verteidigerin plädiert auf nicht schuldig und sieht in der Störaktion einen legitimen Protest. Es sei bei einigen der Angeklagten nicht einmal klar, ob sie überhaupt an der Störaktion teilgenommen hätten. Der Prozess wird am 22. Juli fortgesetzt.
Polizei geht gegen filmenden Journalisten vor
Vor Prozessbeginn kam es vor dem Gerichtsgebäude zu einem Zwischenfall. Der rechte Journalist und Publizist Georg Immanuel Nagel filmte eine linke Kundgebung, bei der die Teilnehmer ihre Solidarität mit den Angeklagten bekundeten. Daraufhin wurde er von den Linken bedrängt. Polizisten gingen dazwischen, interessierten sich jedoch nicht für die Linken, sondern hielten stattdessen Georg Immanuel Nagel fest. Diesem warfen sie vor, widerrechtlich die Straße betreten und damit eine Verwaltungsübertretung begangen zu haben. Außerdem habe er die Linken durch das Filmen provoziert. Nagels Personalien wurden deshalb aufgenommen.
Er selbst sieht sich durch die Polizei unfair behandelt, da er durch das Betreten der Straße lediglich den aggressiv auftretenden Linken ausweichen habe wollen. Nagels Video zeigt außerdem, dass zwei Personen von der linken Kundgebung ebenfalls die Straße betreten, um ihn zu verfolgen, diese aber von der Polizei nicht behelligt werden.
Kritik an Auswahl der zugelassenen Journalisten
Außerdem kritisiert Nagel, er sei als Journalist nicht in den Verhandlungssaal gelassen worden. Man habe seinen Presseausweis nicht akzeptiert, da dieser nicht „akkreditiert“ sei. Nagel sieht in dieser Praxis eine „willkürliche“ Einschränkung der Berichterstattung, da alle Presseausweise gleichermaßen von Privatvereinen vergeben würden und somit sein Ausweis, der ebenfalls von einem Privatverein stamme, diesen gegenüber nicht benachteiligt werden dürfe. Die Beschränkung auf „akkreditierte Ausweise“ führe dazu, dass nur die „Mainstream-Medien“ zu Prozessen zugelassen würden, meint Nagel.